Frage an Klaas Hübner von Frank B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hübner,
ich bedanke mich für Ihre Antwort vom 22.09. 2008.
Ihr Zitat:
Ich teile Ihre Auffassung nicht, dass ein solches Begehren keinen Einfluss hätte. Durch ein Bürgerbegehren können die Bürger Themen auf die politische Agenda setzen und keine Partei oder Institution kann es sich leisten, ein erfolgreiches Bürgerbegehren zu ignorieren.
Zitatende
Ich Zeige Ihnen anhand von nur zwei Beispielen auf, wie die Politik den Wählerwillen mit Füßen tritt.
In Thüringen haben über 12% der Wähler das Volksbegehren für bessere Bedingungen bei der Direkten Demokratie (Dreistufige Volksgesetzgebung) unterstützt. Insgesamt waren 20 Parteien, Organisationen und Vereine, die das Volksbegehren aktiv unterstützt haben. Dennoch ignoriert die CDU den Wählerwillen und bringt nun einen neuen Gesetzesentwurf in den Landtag ein http://www.mdr.de/thueringen/5819282.html
In NRW wurden 72.830 Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt. dabei ging es um ein besseres Wahlrecht in NRW, welches den Wählern das Kumulieren und Panaschieren ermöglicht. Dieses Wahlrecht wird bereits in 13 Bundesländern praktiziert. Die CDU hängt sich gemeinsam mit der FDP an einen Punkt auf, der wirklich nebensächlich ist. Angeblich sollen durch Briefwahlen die geheimen Wahlen nicht mehr gewährleistet sein. http://www.neues-wahlrecht.de/trauerspiel.html
Herr Hübner, das waren nur zwei aktuelle Beispiele, wie der Wählerwille ignoriert wird. Irland ist ein sehr gutes Beispiel, um den Verfall der Demokratie auf Europaebene aufzuzeigen. Irland hat sich gegen den EU-Reformvertrag ausgesprochen (nicht gegen die EU!), aber die Entscheidung der Iren wurde bisher nicht akzeptiert. Stattdessen wird Irland massiv unter Druck gesetzt. http://www.berlinerumschau.com/index.php?set_language=de&cccpage=19062008ArtikelPolitikMueller1
Auch in Deutschland müsste laut Grundgesetz eine Abstimmung stattfinden, (Artikel 20), aber unsere Bundesregierung hat dem entgegengewirkt indem aus „Verfassung“ ein Vertrag wurde.
mfg
Sehr geehrter Herr Borgmann,
ich habe Ihnen meine Auffassung zu Ihren Fragen in den Antworten vom 29. Juli ( http://abgeordnetenwatch.de/klaas_huebner-650-5633--f146156.html#frage146156 ) und vom 22. September 2008 ( http://abgeordnetenwatch.de/klaas_huebner-650-5633--f117037.html#frage117037 ) ausführlich dargelegt. Ich kann in Ihrem Beitrag keine neue Frage erkennen und verbleibe daher
mit freundlichen Grüßen
Klaas Hübner