Frage an Klaas Hübner von Heike R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter herr Hübner,
ich habe kürzlich Bekannte in Wolfen besucht. Mir ist aufgefallen, dass es in der Stadt große Dreckecken gibt. Viel ungepflegte Grünanlagen und Unkrautwildwuchs. Daneben sitzen biertrinkende Leute rum. Als ich diese ansprach wurde ich verhöhnt und erhielt Antworten wie " Ich mach mit meinem ALG was ich will", "bier saufen ist doch entspannter als malochen"....
Ich bin zu solch einer Art Solidarprinzip absolut nicht mehr bereit. Weshalb werden arbeitsfähige ALGII Empfänger (ich rede nicht von Kranken, Alleinerziehenden und Alten) nicht gezwungen, sich an die Beseitigung der Dreckecken zu machen? Wenn dies erfolgt, dann sollte es das ALG II auch voll geben, Verweigerer sollten einen Teil des ALGII nur noch als Bezugsschein erhalten.
Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall
Sehr geehrte Frau Rogall,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das solidarische Sozialsystem ist ein hohes Gut. In dem von Ihnen beschriebenen Fall wird offensichtlich gegen das Prinzip der gegenseitigen Solidarität verstoßen. Solche vereinzelten Missbräuche untergraben das Vertrauen und Akzeptanz des Sozialsystems, deswegen ist es die Aufgabe der Politik Missbrauch zu verhindern.
Die SPD hat mit den Arbeitsmarktreformen und der Einführung des Prinzips des "Forderns und Förderns" die Möglichkeiten von Missbrauch minimiert. Einerseits können bereits heute die Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II gekürzt werden, falls z.B. ein zumutbares Jobangebot ablehnt wird. Anderseits haben seit der Einführung der Arbeitsmarktreformen der SPD 1,1 Millionen Menschen einen Arbeitsplatz gefunden. Das ist die beste Vorbeugung gegen etwaigen Missbrauch: die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
Die von Ihnen beschriebenen Missbräuche sind Einzelfälle. Kein Gesetz kann Missbräuche in Einzelfällen vollständig verhindern. Es wäre jedoch falsch, wegen Einzelfällen das grundsätzlich erfolgreiche System in Frage zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaas Hübner, MdB