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Klaas Hübner
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Frage von Dieter H. •

Frage an Klaas Hübner von Dieter H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Hübner,

Da Ihre Antworten hier immer sehr hilfreich waren, gestatten Sie mir eine weitere Frage, ohne Ihr Wahlktreisbüro diesbezüglich zu behelligen.

Die sogenannte 58er-Regelung läuft ja zum Jahresende aus. Ist es an dem. das die SPD daran arbeitet, eine Gesetzesvorlage zu bringen, in der ab 1.1.2008 für arbeitslose Ältere eine Zwangsverrentung anzustreben ist, um dadurch Finanzierungsmöglichkeiten für die Rente mit 67 aufzubauen.? Also Rente mit 60 und weiteren Lebensleistungsdiebstahl in Form von Abschlägen. In dem zusammenhang wäre auch mal eine Antwort von Ihnen erwünschenswert,wie Sie zum unterschiedlichen Behandeln von Ost und West-Rnten stehen.

Kommt diese Zwangsverrentung mit Westniveau?
oder kann ich darauf vertrauen, das ich bei Bedürftigkeit, weiterhin alg2 beziehen und mich mit dem SGBII weiter fordern lassen darf, denn gefördert werde ich ja heute schon NICHT mehr.

mit freundlichem Gruss
Dieter Hammerl

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Liebe Bürgerin, lieber Bürger,

ich möchte Sie bitten, sich mit Ihren Fragen direkt an eines meiner Büros zu wenden:

Wahlkreisbüro
Klaas Hübner, MdB
Leipziger Straße 60
06766 Wolfen
Tel: 03494/621226
klaas.huebner@wk.bundestag.de

Wahlkreisbüro
Klaas Hübner, MdB
Karlstraße 19
06406 Bernburg
Tel: 03471/625075
klaas.huebner@wk.bundestag.de
Deutscher Bundestag
Klaas Hübner, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 030/227 70188
klaas.huebner@bundestag.de

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können.

Mit freundlichen Grüßen
Klaas Hübner, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hammerl,

die sogenannte 58er-Regelung wird zum Jahresende auslaufen. Sie war im Zuge der Arbeitsmarktreformen unter Gerhard Schröder als Übergangsregelung – aufgrund der damals sehr schwierigen Arbeitsmarktlage – eingeführt worden. Durch sie konnten Arbeitslose ab 58 Jahren unter erleichterten Bedingungen Arbeitslosengeld beziehen. Im Allgemeinen gilt jedoch das Prinzip der Nachrangigkeit. Es ist eines der grundlegenden Prinzipien unseres Sozialstaates und dient dem Schutz der Solidargemeinschaft. Es bedeutet, dass Fürsorgeleistungen wie Alg-II nur dann gewährt werden, wenn der Lebensunterhalt nicht auf andere Weise gesichert werden kann. Die Rentenleistung ist eine der möglichen Alternativen.

Im Hinblick darauf werden die jeweiligen Träger des SGB II in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit ein angemessenes Verfahren entwickeln, das den Interessen der Arbeitssuchenden Rechnung trägt. Dagegen zu vermuten, die Träger des SGB II – die Argen und Optionskommunen – würden nach Wegfall der Regelung pauschal, ohne die Prüfung des Einzelfalls, ältere Rentenberechtigte in den vorzeitigen Ruhestand schicken, ist unangebracht. In der Praxis findet immer die persönliche Situation des Einzelnen Berücksichtigung. Im Mittelpunkt steht, ob dem SGB-II-Empfänger ein konkretes Jobangebot gemacht werden kann. Vorrangiges Ziel ist hierbei die Vermittlung in Arbeit.

Es ist sehr erfreulich, dass vom aktuellen Wirtschaftsaufschwung auch in hohem Maße die älteren Beschäftigten profitieren. Im Juni 2007 gab es im Vgl. zum Vorjahr einen Rückgang der Zahl der Arbeitslosen zum Vorjahr von 14,6 % bei den Personen unter 50 Jahren und einen Rückgang von 15,8 % bei den Personen von 55 Jahren und älter. Durch den demographischen Wandel wird es in Zukunft ohnehin wichtiger, dass ältere Beschäftigte länger im Berufsleben bleiben. Wir können es uns zukünftig gar nicht leisten, auf die Erfahrung und die Kompetenzen dieser Arbeitnehmer zu verzichten. So gibt es Anlass zur Hoffnung, dass sich die Arbeitsmarktsituation für ältere Beschäftigte in Zukunft deutlich verbessern wird.

In Ihrer Anfrage gehen Sie zudem auf die Ungleichbehandlung der Rentner in Ostdeutschland und Westdeutschland ein. Es wäre wünschenswert, wenn wir 17 Jahre nach der Deutschen Einheit eine einheitliche Berechnung der Renten in ganz Deutschland hätten, da die Rentner in Ost-Deutschland die Ungleichbehandlung leicht als Diskriminierung erfahren. Die Berechnung der Renten ist insgesamt ein sehr komplexer Vorgang. Entscheidend sind die erworbenen Ansprüche. In Zusammenhang gesetzt mit dem aktuellen Lohnniveau der heutigen Arbeitnehmergenerationen ergeben sie die letztendliche Rentenhöhe. Das Lohnniveau in Ost-Deutschland ist heute noch geringer als in West-Deutschland. Damit der Abstand zwischen den Renten in Ost und West jedoch nicht zu gravierend ausfällt, wird das Lohnniveau Ost-Deutschlands in der Renten-Berechnung mit einem Aufwertungsfaktor künstlich angehoben. Wir haben es demnach in der Gesetzlichen Rentenversicherung mit einer zweiseitigen Ungleichbehandlung zu tun. Der Aufwertungsfaktor gleicht einen Großteil der Ungleichbehandlung von Ost-Rentnern wieder aus.

Insgesamt ist darauf zu verweisen, dass die von der Gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlten, tatsächlichen Renten in Ost-Deutschland im Schnitt höher sind als im Westen. Natürlich stimmt es, dass ein vergleichbarer Rentner in West-Deutschland bei der gleichen Zahl von Beitragsjahren eine höhere Rente als ein Ost-Rentner erhält. Die Rentnerinnen und Rentner im Osten kommen jedoch – aufgrund ihres oftmals langen und lückenlosen Erwerbslebens – in der Regel auf eine größere Zahl von Beitragsjahren. So belief sich im Jahr 2004 die durchschnittliche Rente eines Mannes in Ost-Deutschland auf 1037 Euro, während sie im Westen nur bei 982 Euro lag. Bei den Rentnerinnen ist der Unterschied noch größer. Eine Rentnerin im Westen erhielt im Jahr 2004 durchschnittlich 483 Euro, ihre Landsmännin im Osten 665 Euro. Der Unterschied bei den Frauen ist so gravierend, weil die Beteiligung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt in der ehemaligen DDR wesentlich besser war als in der BRD.

Angesichts dieser Zahlen fällt die Beurteilung der Ungleichbehandlung von Ost- und West-Renten sicherlich in ein positiveres Licht. Der Auffüllfaktor sowie die größere Zahl an Beitragsjahren bei Ost-Rentnern gewährleisten ausreichend hohe Rentenzahlungen. Falls Sie bald vorzeitig eine Rentenzahlung erhalten werden, so wird die oben dargestellte Berechnung für Sie als Rentner in Ostdeutschland greifen.

Perspektivisch müssen wir beobachten, wie sich die Rentenzahlungen bei künftigen Rentnergenerationen in Ost-Deutschland entwickeln. Sie hängen vom zukünftigen Lohnniveau in Ost-Deutschland und von der Entwicklung des Arbeitsmarkts in Deutschland ab.

Ich wünsche Ihnen sehr, dass Sie möglichst bald eine Arbeitsstelle finden.

Mit freundlichen Grüßen

Klaas Hübner, MdB