Frage von Hildegard P. • 17.11.2024
Wie sollen die Prozeduren der Kap. 8 und 9 des OPS mit psychosozialen, psychosomatischen, neuropsychologischen und psychotherapeutischen Therapien abgerechnet werden?
Ist für Patient:innen mit onkologischen und anderen schweren somatischen Erkrankungen bzw. in der Palliativversorgung im somatischen Akutkrankenhaus künftig keine leitliniengerechte ganzheitliche Versorgungsqualität mehr vorgesehen oder gibt es hierfür zeitnah eine separate Reform? Sollen darin auch Kriterien zu Personalbemessung nach § 137n SGB V evaluiert werden?
Antwort ausstehend von Kirsten Kappert-Gonther Bündnis 90/Die Grünen