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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Felix H. •

Kann man unionsrechtlich widersprechen, dass personenbezogene Gesundheitsdaten, z. B. genetische, psychiatrische Daten etc., nicht in e-Patientenakten von leiblichen Verwandten verarbeitet werden?

Ist und, wenn ja, wie ist unter dem unionalen Primat der Datenminimierung und des Transparenzgebots (nach Art. 13, 14 DSGVO in einfacher, präziser, verständlicher Sprache, leicht zugänglich & transparent im Sinne der ständigen Rechtsprechung des EuGH) ein Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener, auf die eigene Person beziehbarer Gesundheitsdaten von Dritten, namentlich von leiblichen Verwandten, im Falle der mit höherschwelliger Widerspruchslösung einfachgesetzlich forcierten e-Patientenakte (https://tinyurl.com/32rwaze4) möglich? Kann man widersprechen, dass auch dort z. B. genetische oder psychiatrische Daten nicht gespeichert und verarbeitet werden? "Damit personenbezogene Daten als Gesundheitsdaten im Sinne von [...] Art. 9 Abs. 1 DSGVO eingestuft werden können, genügt folglich, dass aus diesen Daten mittels gedanklicher Kombination oder Ableitung auf den Gesundheitszustand der betroffenen Person geschlossen werden kann." Urteil des EuGH v. 4.10.24 C‑21/23, Rn. 83.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

ich bitte um Verständnis, dass über diese Plattform keine rechtliche Beratung geleistet werden kann. Bitte kontaktieren Sie im Zweifel eine Anwält*in. Grundsätzlich können Sie der Speicherung von Daten auf ihrer persönlichen elektronischen Patientenakte widersprechen. Die elektronische Patientenakte wird künftig allen Versicherten zur Verfügung gestellt, die nicht ausdrücklich widersprechen („Opt-out“ Verfahren). Bei besonders sensiblen Daten und Dokumenten werden die Versicherten noch einmal gesondert auf ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Sie können der Befüllung der ePA mit diesen Daten widersprechen.

Gleichzeitig wird ermöglicht, dass Patient*innen alle ihre Daten an selbst einsehen können. Das stärkt ihre Autonomie und führt zu einer besseren Versorgung. Mittelfristig ist unser Ziel, die ePA zu einem vollständigen, sicheren und persönlichen Gesundheitsdatenraum für alle weiterzuentwickeln. Dadurch haben Patient*innen einen umfassenden Überblick über alle sie betreffenden Daten.

Die Akte schafft großen Nutzen für Patient*innen und ihre Versorgung. Sie müssen jedoch auch darauf vertrauen können, dass ihre Daten sicher sind. Deshalb ist es unerlässlich, genau nachvollziehen zu können, wer welche Daten eingesehen hat. Eine missbräuchliche Nutzung muss empfindliche Konsequenzen haben, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther

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