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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Jochen T. •

Warum wird nur in Deutschland das THC im Serum gemessen, fragen sie bitte mal im Wissenschaftl.Dienst hierzu nach und Wer war dafür konkret damals dafür verantwortlich?

Offenbar ist gemäß dem Experten Bernd Werse und weiterer Fachleute Deutschland das einzige EU Land mit dieser wissenschaftlich betrachtet eigentlich ziemlich ungeeigneten Messmethodik zur Bestimmung.
Beleg der Fachtagung CaNoKo22: Führerschein und Cannabiskonsum, Min. 24:07 https://www.youtube.com/watch?v=7ITXNmGKQY8
Es wäre gut zu wissen warum das so ist im Vergleich zu anderen >EU Staaten und Wer das damals beeinflusst hatte und damit Verantwortlicher gewesen ist.
Bitte fragen sie gerne den Wissenschaftl.Dienst hierzu oder Anfrage an die Bundesregierung.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr T.,

noch dieses Jahr soll ein Gesetzentwurf für die kontrollierte Freigabe von Cannabis seitens des Gesundheitsministeriums vorliegen. Mit der kontrollierten Freigabe von Cannabis können endlich der Gesundheits- und Jugendschutz gestärkt und jahrelange Kriminalisierung überwunden werden. Die Details der Regulierung sind Gegenstand von Beratungen unter den Koalitionspartnerinnen.

Klar ist, dass auch hinsichtlich des Straßenverkehrs und des Führerscheins neue Regeln notwendig sind. 

Der Führerscheinentzug wird häufig als Repressionsmittel gegen Cannabiskonsumierende eingesetzt, sogar dann, wenn die betroffene Person gar nicht berauscht gefahren ist. Das finden wir falsch und wollen es ändern. Der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet für viele Menschen auch, dass ihr Job und somit ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage auf dem Spiel steht. Dieses Szenario wird als Drohkulisse für alle Menschen aufgebaut, die Cannabis konsumieren.

Viele Menschen konsumieren gelegentlich Cannabis. Die meisten von Ihnen fahren nicht unter dem Einfluss von Cannabis Auto und sollten deshalb nicht mit dem Führerscheinentzug bestraft werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen entschieden, dass Cannabis-Konsumierenden, die zum ersten Mal unter (ggf. minimalem) THC-Einfluss beim Autofahren erwischt werden, nicht sofort der Führerschein entzogen werden darf. Der Grenzwert von 1,0 ng/ml THC stellt nur einen analytischen Grenzwert da, der nicht mit einer Wirkung gleichzusetzen ist, die eine negative Auswirkung auf die Verkehrssicherheit hat. Kürzlich hat der Drogenbeauftragte der Bundesregierung einen intensiven Konsultationsprozess mit hunderten Sachverständigen zur Cannabislegalisierung durchgeführt. Dabei wurde unter anderem auch über die Führerschein-Thematik, einen Grenzwert und die Messmethodik diskutiert. Ziel ist, eine verlässliche Regelung zu finden, die eine möglichst hohe Aussagekraft über die Fahrtüchtigkeit hat und gleichzeitig für die Konsumierenden fair und nachvollziehbar ist.

Die Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol muss ein Ende haben. Dabei gilt: Niemand darf berauscht Auto fahren, egal ob der Rausch legal oder illegal entstanden ist. THC kann allerdings unter Umständen (z. B. bei regelmäßigem Konsum) auch dann noch im Blut nachgewiesen werden, wenn es keine berauschende Wirkung mehr entfaltet und die Fahrer*in nicht beeinträchtigt. Es baut sich nicht so gleichmäßig ab wie Alkohol. Grundsätzlich gilt: Safety first. Wer berauscht ist, soll sich nicht ans Steuer setzen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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