Warum werden geringe Mengen von Cannabis weiterhin strafverfolgt und warum werden weiterhin Urteile wegen Kleinstmengen ausgesprochen?
Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther,
im Jahr 1994 hat das Bundesverfassungsgericht die Anpassungsweisung herausgegeben, im Falle von geringen Mengen Cannabis (je nach Bundesland definiert) von einer Strafverfolgung und einem Gerichtsverfahren abzusehen.
Im Zuge der Wahlen haben Ihre Partei, die SPD und die FDP den Wähler*innen versprochen, dem Thema Unrecht ein Ende zu setzen und für eine "Paradigmenwechsel" zu sorgen. Jedoch wurden seit Regierungsantritt sämtliche Verfahren wegen kleine Mengen eröffnet und auch Mitbürger*innen dafür verurteilt. Jüngst ist das nun in Halle (Saale) passiert, wo nun ein junger Erwachsener für 0,1 Gramm Anhaftungen (!) zu einer horrenden Geldstrafe und einem Eintrag ins Vorstrafenregister (Quelle: Lito Schulte, RA, Twitter) verurteilt wurde.
Was gedenken Sie, in Anbetracht, dass Sie legalisieren wollen und uns Bürger*innen entlasten sollten, dagegen zu tun?
Mit freundlichen Grüßen
Johannes E.
Sehr geehrter Herr E.,
wir wollen dafür sorgen, dass niemand mehr wegen Cannabis für den Eigengebrauch verurteilt wird. Ziel ist eine umfassende Legalisierung, die Gesundheits- und Jugendschutz stärkt. Noch dieses Jahr soll ein Gesetzentwurf für die kontrollierte Freigabe von Cannabis seitens des Gesundheitsministeriums vorliegen. Dann beginnt der parlamentarische Prozess. Mit der kontrollierten Freigabe von Cannabis können endlich Gesundheits- und Jugendschutz gestärkt und jahrelange Kriminalisierung überwunden werden. Die Details der Regulierung sind Gegenstand von Beratungen unter den Koalitionspartnerinnen. Eine gute Grundlage zur inhaltlichen Orientierung bietet der grüne Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes aus der letzten Wahlperiode.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther