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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jochen T. •

Warum werden Cannabisanbauclub-Franchise Systeme nicht verboten dies ermöglicht der Organisierten Kriminalität einen Marktzugang, wenn Firmen schon jetzt Zweigstellen in Barcelona betreiben?

https://hanf-im-glueck.shop/csc/
Diese Firma aus München betreibt bereits CSC in Barcelona wo die Versorgungslage bei den Clubs aus unklaren Quellen stammt und man in einem Graubereich agieren muss, sollten nicht grundsätzlich in BRD Franchise Vereins Systeme verboten sein?
Diese sind bereits in vielen Deutschen Städten mit CBD Shops aktiv vertreten daher ist zu erwarten, dass eine orchestrierte Versorgung+Austattung der Anbauvereinigungen der OK allgemein in die Hände spielen kann. Wurde der Aufbau von organisierten CSC Systemen durch OK Gruppen mit bedacht?
Spanien ist nun mal eines der Länder aus denen ein Großteil der Schwarzmarkt Importware stammt sollte hier nicht genauer hin geschaut werden, die gleichen OK Gruppen von Spanien sind auch bei uns vertreten?
https://www.sueddeutsche.de/panorama/drogen-marihuana-spanien-europa-1.5126317

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr T.,

das Gesetz ist ein Paradigmenwechsel, für den sich viele Menschen jahrzehntelang eingesetzt haben. Wir machen Schluss mit der schädlichen Prohibition von Cannabis. Von nun an wird niemand mehr wegen des Konsums von Cannabis kriminalisiert. Wir regulieren den Eigenanbau und den gemeinschaftlichen Anbau in Cannabis Clubs. 

In den Verhandlungen ist es uns gelungen, praktikable Regelungen zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten und die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden Wirklichkeit werden lässt. Wer Alternativen zum Schwarzmarkt will, um den Gesundheitsschutz zu stärken, darf die bürokratischen Hürden nicht zu hoch anlegen.

Der nicht gewinnorientierte Ansatz mit einem Eigenanbau von Cannabis für den Eigenkonsum durch vornehmlich ehrenamtliche Strukturen unter aktiver Mitwirkung der Mitglieder orientiert sich an den engen Rahmenbedingungen der bestehenden völker- und europarechtlichen Vorschriften. Cannabis wird zum Selbstkostenpreis abgegeben. Als Geschäftsmodell sind Cannabis Clubs für die organisierte Kriminalität und auch gewinnorientierte Unternehmen nicht attraktiv. Im Gegensatz: durch die Schaffung legaler Zugänge kann die organisierte Kriminalität eingedämmt werden. Zudem gibt es zahlreiche Regelungen, die organisierter Kriminalität vorbeugen. So ist eine Erlaubnis zu versagen, wenn einer vertretungsberechtigten natürlichen Person die für ihre konkrete Tätigkeit in der Anbauvereinigung erforderliche Zuverlässigkeit fehlt. Die Regelungen soll gewährleisten, dass die Anbauvereinigungen von Personen geleitet werden, die einen verantwortlichen Umgang mit Cannabis und einen ausreichenden Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention gemäß den Zielen dieses Gesetzes sicherstellen. Zudem soll verhindert werden, dass Anbauvereinigungen für Zwecke organisierter Drogenkriminalität missbraucht werden. 

Cannabis Clubs dürfen nur das Cannabis weitergeben, das vor Ort produziert wurde. Die Anzahl der Mitglieder und die Menge pro Mitglied sind begrenzt. Die Abgaben müssen genau dokumentiert werden. Es soll verhindert werden, dass Cannabis vom Schwarzmarkt über die Anbauvereinigungen weitergegeben wird. Es gibt viele Sicherheitsvorgaben im Gesetz!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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