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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Jochen T. •

Warum können mit Prohibitionisten besetzte Registergerichte CSCs abwürgen und eine bestenfalls zweijährige Klage erzwingen, indem sie Vereinsanmeldungen ablehnen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

 die Bundesregierung hat Eckpunkte für ein 2-Säulen-Modell zum Einstieg in die Legalisierung von Cannabis vorgelegt. Mit der ersten Säule wird der Besitz von Cannabis entkriminalisiert, sowie der Anbau und Cannabis Clubs erlaubt. Cannabis Clubs sind also ein zentraler Teil der Gesetzgebung, sie werden mit dem Gesetz erstmals in Deutschland legal. Ziel ist, die Stärkung von Gesundheits- und Jugendschutz. Erwachsene Konsumierende sollen die Möglichkeit bekommen, legale Alternative zu nutzen. So soll der illegale Markt eingedämmt werden. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der ersten Säule müssen Ansprüche an den Gesundheits- und Jugendschutz ebenso abgedeckt werden, wie eine praktikable Grundlage für Cannabis Clubs. Über die konkreten Regelungen wird parlamentarisch debattiert, sobald die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegt. Sie beziehen sich auf einen Vorentwurf aus dem BMG. Inzwischen liegt ein Referentenentwurf vor, in dem einige Punkte, wie die Rolle der Länder, angepasst wurden. Nach der Kabinettsbefassung im August wird der parlamentarische Prozess beginnen, in dem an dem Gesetzentwurf weitergearbeitet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Kappert-Gonther

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