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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jochen T. •

Warum gibt es immernoch keine verpfl.Dienstanweißungen für Polizeibeamte Cannabispatienten wie Normale Bürger mit einem Legalen Medikament zu betrachten, seit 2017 gibt es euer Gesetz nun ja schon?

Ich mache gerade die Erfahrung dass,Legal verschrieben nicht bedeutet dass mich die Polizei nicht schickaniert und mir mein Medikament nach vorlegen der Rezeptkopie und des Cannabisausweißes lässt, nun muss ich den Staatsanwalt auf Schadensersatz verklagen, ich nehme nun wieder Opioide da ich mir solch ein Theater nicht 3-4 Mal in der Woche geben will. Ich kann meine Behandlung nicht machen, wenn mir fortlaufend Medikamente entwendet werden, denn ich benötige es regelmäßig nicht bei Bedarf.
Diese Regelmäßigkeit schreibt der Gesetzgeber sogar vor um die Fahrtüchtigkeit sicher zu stellen, erst wenn man Eingestellt ist darf man fahren, die Polizei verhindert jedoch Aktiv.
Warum gibt es hier bisher von ihrer Partei nix, keine Große Anfrage , kleine Anfrage und keine Anfrage zum Wissenschaftlichen Dienst noch Korrespondenz zum Verkehrsgerichtstag.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr T.,

das "Cannabis als Medizin"-Gesetz war ein Meilenstein. Nun gibt es mit der Überprüfung durch den G-BA eine Perspektive für eine Überführung in die Regelversorgung. Die Begleiterhebung, auf der die Auswertung basiert, ist jedoch unvollständig. Durch den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen wurden einige Indikationen vorab mehr oder weniger ausgeschlossen, sodass für sie keine ausreichenden Daten vorliegen. Dabei wäre es auch angesichts der geplanten Legalisierung wichtig, dass Menschen, die Cannabis zu medizinischen Zwecken benötigen, es mit ärztlicher Begleitung verlässlich erhalten können.

Wer Cannabis als Medizin erhält, aber nach ärztlicher Einschätzung in der Lage ist, sicher Auto zu fahren, sollte das auch tun dürfen. Dafür können Ärzt*innen eine Bescheinigung ausstellen. Leider berichten Patient*innen immer wieder, dass solche Nachweise nicht immer von der Polizei akzeptiert werden.

Auch im Zuge der Reform zur kontrollierten Freigabe von Cannabis für nicht medizinische Zwecke wird die Führerschein-Frage sowie angemessene THC-Grenzwerte geklärt werden müssen.

Der Führerscheinentzug wird häufig als Repressionsmittel gegen Cannabiskonsumierende eingesetzt, sogar dann, wenn die betroffene Person gar nicht berauscht gefahren ist. Das finden wir falsch und wollen es ändern. Der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet für viele Menschen auch, dass ihr Job und somit ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage auf dem Spiel steht. Dieses Szenario wird als Drohkulisse für alle Menschen aufgebaut, die Cannabis konsumieren.

Viele Menschen konsumieren gelegentlich Cannabis. Die meisten von Ihnen fahren nicht unter dem Einfluss von Cannabis Auto und sollten deshalb nicht mit dem Führerscheinentzug bestraft werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen entschieden, dass Cannabis-Konsumierenden, die zum ersten Mal unter (ggf. minimalem) THC-Einfluss beim Autofahren erwischt werden, nicht sofort der Führerschein entzogen werden darf. Der Grenzwert von 1,0 ng/ml THC stellt nur einen analytischen Grenzwert da, der nicht mit einer Wirkung gleichzusetzen ist, die eine negative Auswirkung auf die Verkehrssicherheit hat. 

Die Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol muss ein Ende haben. Dabei gilt: Niemand darf berauscht Auto fahren, egal ob der Rausch legal oder illegal entstanden ist. THC kann allerdings unter Umständen (z. B. bei regelmäßigem Konsum) auch dann noch im Blut nachgewiesen werden, wenn es keine berauschende Wirkung mehr entfaltet und die Fahrer*in nicht beeinträchtigt. Es baut sich nicht so gleichmäßig ab wie Alkohol. Grundsätzlich gilt: Safety first. Wer berauscht ist, soll sich nicht ans Steuer setzen. Wer Drogen konsumiert, sollte besser den ÖPNV nutzen. Dafür muss der ÖPNV auch nachts und im ländlichen Raum weiter gestärkt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Kappert-Gonther 

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