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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Thomas R. •

Wäre es denkbar mit Inkrafttreten des CanG seine Fahrerlaubnis ohne MPU wieder zu erlangen?

Wie verhält sich das in Fällen mit Personen die damals einen THC Wert im Blut hatten der unter dem neu festgelegtem Wert ist und es ein einmaliger Verstoß war?
Wie verhält sich das in Fällen in denen die Personen nie im Auto erwischt wurden, sondern aufgrund einer Kontrolle außerhalb des Straßenverkehrs mit Cannabis erwischt wurden und deshalb ihre Fahrerlaubnis verloren haben und eine MPU angeordnet bekommen haben?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr. R.

im CanG selbst wird kein neuer THC-Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr festgelegt, insofern dürften entsprechende Fahrerlaubnisentzüge ihre Gültigkeit behalten. Allerdings soll die Fahrerlaubnis-Verordnung dahingehend geändert werden, dass der reine Besitz von Cannabis, wenn keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt, nicht mehr zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann. Eine rückwirkende Änderung ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther

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