Sehr geehrte Frau Kappert -Gonther, bezüglich des CanG wie kann eine Anrufung des Vermittlungsausschuss verhindert werden und somit weitere Verzögerungen und Kriminalisierung?
Wie wahrscheinlich ist eine Anrufung des Vermittlungsausschuss?
Sehr geehrter Herr S.,
es war ein wichtiger Schritt, dass das Cannabisgesetz im Bundestag verabschiedet wurde. Es markiert einen entscheidenden Fortschritt für eine humane und moderne Drogenpolitik. Damit lösen wir als Ampel-Koalition ein wichtiges gesellschafts- und gesundheitspolitisches Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Wir Grüne haben schon lange für eine humane Drogenpolitik und mehr Gesundheitsschutz gekämpft, denn die Verbotspolitik ist gescheitert. Mit dem Beschluss des Bundestages kommen wir dem Ende der Kriminalisierung des Cannabiskonsums durch Erwachsene einen großen Schritt näher. Jetzt ist der Bundesrat am Zug.
Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, sondern ein Einspruchsgesetz. Den kurzfristig vorgetragenen Vorschlag, den Ländern zur verwaltungstechnischen Umsetzung mehr Zeit einzuräumen, haben wir in Erwägung gezogen, um eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zu vermeiden. Dafür haben wir in der Koalition keine Übereinkunft erzielen können. Es finden konstruktive Gespräche mit den Ländern statt, um einen Vermittlungsausschuss zu verhindern.
Es wird zum Teil, gerade seitens der Union, polemische und wenig konstruktive Kritik an dem Gesetz vorgetragen. Pauschalkritik weisen wir deutlich zurück, denn das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um den Gesundheits- und Jugendschutz zu stärken und Polizei und Justiz mittelfristig zu entlasten. Eine Blockadehaltung darf es nicht geben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther