Ist das unten beschriebene Vorgehen von Eltern und Krankenkasse tatsächlich mit dem verabschiedeten Recht vereinbar? Mir fehlen die Worte...
In einem Kinderärzte-Intranet wurde folgende Frage gestellt: "Hallo,
in meiner Praxis wurde ein Säugling vorgestellt, bei dem die Eltern das
Geschlecht als divers angegeben haben.
Im U-Heft wurde das Geschlecht weg getippext, auf der VK ist divers als
Geschlecht angegeben.Anatomisch ist eine eindeutige Geschlechtszuordnung möglich.
Mein erster Gedanke war, dass die Festlegung als divers ja mindestens
genauso problematisch für ein Kind ist, wenn es sich nicht selber divers
fühlt, wie ein nicht selbst gefühltes anatomisches Geschlecht.
Wie groß mag die Wahrscheinlichkeit sein, dass dieses Kind sich nicht
seinem anatomischen Geschlecht zugehörig fühlen würde und sich
tatsächlich selbst als divers einordnet.
Macht man dieses Kind nicht eher zum Außenseiter?
Ich habe gemerkt, dass mich diese Situation sehr beschäftigt und bin
sehr gespannt, was Sie dazu denken."
Mich interessiert Ihre Haltung dazu. MFG
Michael K., Kinder- und Jugendarzt