Meine Frage wurde im November vergangenen Jahres weitergeleitet und ich habe immer noch keine Antwort. Ist die Antwort nur abgegeben worden damit das als beantwortet erscheint?

Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Ausbau des Glasfasernetzes im Landkreis Gifhorn und den damit verbundenen Fragen zur Gleichbehandlung von Anbietern und zur Nutzung öffentlicher Fördermittel. Eine fundierte Beantwortung Ihrer Anfrage erfordert ein Rücksprache mit verschiedenen Akteuren wie dem Land, dem Landkreis sowie der Samtgemeinde. Dieser Prozess kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ich hoffe dafür auf Ihr Verständnis.
Zunächst möchte ich klarstellen, dass es sich bei dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt um zwei unterschiedliche Ausbauformen handelt:
Einerseits den geförderten Breitbandausbau, der durch den Landkreis Gifhorn mithilfe von Fördermitteln des Bundes und des Landes Niedersachsen in unterversorgten Gebieten erfolgt. Andererseits um den eigenwirtschaftlichen Ausbau durch private Unternehmen, in diesem Fall die net services NETZ GmbH aus Flensburg, die in Gebieten tätig ist, die nicht durch öffentliche Fördermittel erschlossen werden dürfen.
Der geförderte Ausbau verpflichtet zur Einhaltung des sogenannten Open-Access-Prinzips. Das bedeutet, dass das durch öffentliche Mittel finanzierte Netz diskriminierungsfrei für alle interessierten Telekommunikationsanbieter geöffnet wird. Dies umfasst je nach technischer Umsetzung verschiedene Zugangsarten – von der Mitnutzung ganzer Glasfaserstränge bis hin zur Nutzung einzelner Fasern. Auch der Zugang zu den sogenannten PoPs (Points of Presence), also den Übergabepunkten ins Netz, ist im Rahmen dieses offenen Zugangs sichergestellt.
Beim eigenwirtschaftlichen Ausbau hingegen liegt die Ausgestaltung des Anschlusses – etwa ob nur eine Faser pro Haushalt aktiviert wird oder mehrere – im Ermessen des privatwirtschaftlichen Anbieters. Dies ist rechtlich zulässig, solange keine Fördermittel eingesetzt werden. Die Nutzung des geförderten PoPs in solchen Fällen erfolgt gemäß den Fördervorgaben zur Herstellung von Synergien, ist aber nicht gleichzusetzen mit einer Förderung der privatwirtschaftlichen Maßnahme selbst.
Nach Rückmeldung des Landkreises Gifhorn wurden die Maßnahmen der net services NETZ GmbH in den betreffenden Bereichen nicht mit Fördermitteln finanziert. Es handelt sich also um ein rein wirtschaftliches Engagement. Ziel dabei ist, möglichst vielen Haushalten einen Glasfaseranschluss anzubieten – auch in angrenzenden, nicht förderfähigen Gebieten. Dieses Vorgehen entspricht ausdrücklich den Förderzielen und ist sogar erwünscht, weil es den effizienten Einsatz öffentlicher Mittel fördert.
Zur Frage einer möglichen Marktverzerrung: Die Landespolitik, einschließlich des Landtags, achtet bei der Vergabe und Kontrolle von Fördermitteln darauf, dass der Wettbewerb gewahrt bleibt und keine Monopole entstehen. Das Open-Access-Prinzip ist hierbei ein zentrales Instrument. Für den eigenwirtschaftlichen Ausbau besteht allerdings kein gesetzlicher Zwang zur Öffnung der Netze, auch wenn eine freiwillige Öffnung in vielen Fällen wünschenswert wäre.
Ich hoffe, ich konnte mit dieser Antwort zur Klärung Ihrer berechtigten Fragen beitragen. Wenn Sie weitere Rückfragen haben oder Unterstützung bei konkreten Anliegen benötigen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsikka Lansmann
Mitglied des Niedersächsischen Landtags