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Kevin Leiser
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Frage von Julia J. •

Setzen Sie sich für ein umfassendes Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung ein, einschließlich der saisonalen Anbindehaltung von Rindern und der Anbindehaltung von Greifvögeln?

Sehr geehrter Herr Leiser,

da ich sehr enttäuscht vom aktuellen Entwurf zum Tierschutzgesetz bin, möchte ich Sie auf ein dringende Anliegen aufmerksam machen, welches meines Erachtens berücksichtigt werden muss. Es ist unerlässlich, dass der Schutz und das Wohlergehen der Tiere in unserer Gesellschaft eine höhere Priorität erhalten. In diesem Zusammenhang habe ich eine wichtige Frage an Sie, welche die zentrale Aspekte des Tierschutzes betrifft.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau. J.

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Neufassung des Tierschutzgesetzes auf den Weg gebracht.

Bei den Fragen und Antworten zur Änderung des Tierschutzgesetzes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 22.05.2024 heißt es: "Die Anbindehaltung von Tieren – ob Esel, Ziege, Rind etc. – wird grundsätzlich verboten. Das BMEL weiß um seine Verantwortung für Bergbauern und Almen mit ihrer Rinderhaltung und deren Bedeutung für die wertvollen und artenreichen Kulturlandschaften mit ihren Wiesen und Weiden. Dieser Verantwortung wird das BMEL gerecht. Für die Anbindehaltung von Rindern gilt daher: Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren verboten, die "Kombihaltung", in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen für in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt. Dadurch haben auch kleine Höfe, die Rinder zurzeit ganzjährig angebunden halten, die Möglichkeit, innerhalb von zehn Jahren umzubauen oder auf eine weiterentwickelte "Kombihaltung" umzustellen. Bei dieser Kombihaltung müssen die Rinder in der Weidezeit Zugang zur Weide und außerhalb der Weidezeit mindestens zwei Mal in der Woche Zugang zu einem Freigelände haben. Mit dieser Ausnahme will das BMEL gewährleisten, dass bestehende Rinderhaltungen, die bei der Pflege von Almen und artenreichem Grünland eine wichtige Rolle spielen, weitergeführt werden können. Betroffene Betriebe haben für diese Entwicklungsmöglichkeiten zehn Jahre Zeit. Das ist ein Kompromiss, der Fortschritte beim Tierschutz bringt und weder den Beitrag der Weidewirtschaft auf Almen und Wiesen für den Naturschutz noch die besondere Situation kleiner Höfe außen vor lässt. Sie haben die Möglichkeit, weiterzuwirtschaften" (https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-tierschutzgesetz/FAQList.html).

Den Gesetzesentwurf prüfen und beraten wir nun im Deutschen Bundestag. Der Tierschutz spielt hierbei eine wichtige Rolle. Wichtig sind auch die Interessen unserer Landwirtschaft, die in einem internationalen Wettbewerb steht, unsere Versorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit unserer Lebensmittel.

Mit freundlichen Grüßen
Kevin Leiser

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