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Kevin Leiser
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Frage von Ralf G. •

1. Was wollen Sie tun, um den Menschen ihre durch Corona-Maßnahmen eingeschränkten Grundrechte zurückzugeben? 2. Wie kann der Einfluss des Bundestags gegenüber der Regierung verbessert werden?

Seit der Corona-Pandemie haben viele Menschen in Deutschland den Eindruck, die Bundeskanzlerin, die Ministerpräsidenten einiger Bundesländer und einige von der Bundesregierung ausgewählte Experten bestimmen nahezu im Alleingang die Geschicke des ganzen Landes. Das fördert Politikverdrossenheit.

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Hallo,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse.

Die Formulierung "Grundrechte zurückzugeben" impliziert, dass sie den Bürgerinnen und Bürgern genommen wurden. Dies ist nicht der Fall. Es besteht zwar teilweise ein Eingriff in den Schutzbereich von Grundrechten. Ein solcher Eingriff führt aber nicht zwangsläufig dazu, dass ein Grundrecht verletzt ist. Vielmehr lassen sich Eingriff in Grundrechte verfassungsmäßig rechtfertigen. Die Covid19-Schutzmaßnahmen basieren in der Regel auf dem Infektionsschutzgesetz, welches vom Deutschen Bundestag zum Gesundheitsschutz beschlossen wurde. Die Maßnahmen sind angepasst an die jeweilige Infektionslage. Auch können sie ggf. von den zuständigen Gerichten überprüft werden.

Es ist wichtig, weiter für das Impfen zu werben. Denn durch die Impfungen bezwingen wir diese Pandemie gemeinsam. Mit einer Impfung sind wir solidarisch mit denen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Auch schützen wir unsere Kinder, denen in den letzten Monaten so viel zugemutet wurde. Ich selbst wurde mit AstraZeneca und Moderna geimpft. Ich bin dankbar, dass es so schnell ein Gegenmittel gab.

Die Konferenzen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin hatten zu Beginn der Pandemie den Vorteil, dass so schneller gehandelt werden konnte. Die vereinbarten und dann von den Landesregierungen umgesetzten Maßnahmen fußten auf dem Infektionsschutzgesetz. Im weiteren Pandemieverlauf fanden die Diskussionen zunehmend im Deutschen Bundestag selbst statt. So hat dieser beispielsweise am 25. August 2021 das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Auch Änderungen am Infektionsschutzgesetz wurden und werden im Deutschen Bundestag beraten sowie beschlossen.

Auf europäischer Ebene sollte das Europäische Parlament gestärkt werden. Dazu heißt es im Wahlprogramm der SPD (https://www.spd.de/zukunftsprogramm/) auf Seite 58: "Wir werden die Demokratie in Europa stärken. Dass unsere europäische Wertegemeinschaft zunehmend auf die Probe gestellt und populistische und nationalistische Regierungen die Unabhängigkeit der Justiz und grundlegende Rechte beschneiden, nehmen wir nicht hin. Der Schutz von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit in Europa bildet das Fundament für eine geeinte europäische Zukunft. Dazu gehört eine Vervollständigung der Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlaments, inklusive eines echten Initiativrechts. Wir werden ein gemeinsames Wahlrecht zur Wahl der europäischen Volksvertretung schaffen."

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