Wir stehen sie zu Langstrecken-Tiertransporten und werden Sie sich für ein Verbot einsetzen?
Liebe Frau Vieregge,
das neue Tierschutzgestz ist m.E. stark verbesserungsbedürftig. Werden Sie sich für das Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU einsetzen?
Und wie stehen Sie zum Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen?
Was ist mit dem geforderten Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln?
Wir stehen Sie zu dem Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“?
Warum gibt es kein Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch?
Befürworten Sie ein Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich?
Ich würde mich freuen, ihr Haltung zu diesem Thema zu hören und hoffe, daß Sie dabei an das Wohl der Tiere denken, denn es ist wichtig, nicht zu vergessen, dass Tiere keine Sachen sind.
Beste Grüße
Ulrike T.
Liebe Frau T.,
Die Weiterentwicklung des Tierschutzes hat aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach wissenschaftlichen Kriterien, mit Augenmaß und unter Einbeziehung der Betroffenen zu erfolgen. Eine Überarbeitung unseres heute schon sehr guten Tierschutzgesetzes muss einen spürbaren Mehrwert für das Wohl unserer Heim-, Wild- und Nutztiere haben.
Mein Eindruck ist, dass die vorliegende Entwurfsfassung durchaus einige wichtige inhaltliche Punkte enthält. Ich denke zum Beispiel an eine Regulierung des Onlinehandels mit Haustieren oder die Registrierung von Hunden und Katzen. Der ganze Komplex des illegalen Tierhandels muss dringend besser geregelt und kontrolliert werden. So kann vielfach unnötiges Tierleid von vornherein verhindert werden und gleichzeitig können so unsere meist von engagierten Ehrenamtlern geführten, doch leider viel zu oft überfüllten Tierheime entlastet werden. Unausgereifte nationale Alleingänge greifen hier jedoch zu kurz. Es braucht auch hier unbedingt europäische Lösungen. Dies gilt in gleicher Weise für die EU-Tierschutz-Transportverordnung.
Als Unionsfraktion sind wir stets offen für gezielte und wissenschaftlich basierte Anpassungen des Tierschutzgesetzes. Dies haben wir zum Beispiel bei der Abschaffung des Kükentötens im Rahmen der Legehennenproduktion sowie der jüngsten Anpassung desselben Sachverhalts bewiesen. Eine großangelegte Novellierung des Tierschutzgesetzes, wie von den Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag beabsichtigt und nun von der Bundesregierung eingebracht, halten wir weder für wünschenswert noch notwendig.
Die langwierige, unkoordinierte und in großen Teilen unwissenschaftliche Genese des konkreten Gesetzentwurfes, und nicht zuletzt die öffentliche Anhörung am 14. Oktober 2024 (siehe: Deutscher Bundestag - Experten sehen Nachbesserungsbedarf beim Tierschutzgesetz), zeigen dabei deutlich, wie uneinig sich die Koalitionäre dabei immer noch sind.
Der aktuelle Entwurf schafft nicht nur unverhältnismäßig viel Bürokratie, deutliche Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro und Rechtsunsicherheiten, sondern ist auch von Misstrauen gegenüber vielen tausend verantwortungsvollen Tierhalterinnen und Tierhaltern im Land geprägt. Die Regelungen sind bestenfalls gut gemeint, oft aber praxisfern und dazu noch nicht einmal zielführend. Pauschale Maßnahmen zum Beispiel im Bereich des sogenannten Qualzuchtparagrafen sowie der Unterbindung von nicht-kurativen Eingriffen drohen letztlich sogar zu mehr Tierleid, anstatt weniger zu führen. Die Öffentliche Anhörung der Sachverständigen hat dies noch einmal belegt. Wir sehen unsere ablehnende Haltung gegenüber diesem schlecht geschrieben Gesetzentwurf deshalb als bestätigt.
Für die CDU/CSU-Fraktion gilt: Unsere Landwirte in Deutschland sind hervorragend ausgebildet und haben selbst das größte Interesse daran, dass es ihren Tieren gut geht. Wir brauchen EU-weit einheitliche Tierschutzstandards und keine nationalen Alleingänge. Bestehende Missstände sind in der Regel auf den Vollzug durch die zuständigen Behörden zurückzuführen und eben nicht auf mangelnde gesetzliche Regelungen. Dies spiegeln Verbände und Organisationen in großer Breite auch wider.
Es verfestigt sich zunehmend der Eindruck, dass der aktuelle Gesetzentwurf niemanden wirklich zufrieden stellt. Während der einen Seite der Entwurf nicht weit genug geht, sind sehr viele Tierzüchter- und Tierhalterverbände in höchstem Maße verunsichert und aufgebracht. Besonders die Liste der vermeintlichen Qualzuchtmerkmale ist umstritten. Rechtsunsicherheiten und schlicht mangelnde praktische Anwendbarkeit für viele unterschiedliche Tierarten, Heimtiere wie Nutztiere, stellen die so wichtige Zuchtarbeit zum Teil massiv in Frage.
Ein anderes Beispiel ist die Reduzierung der nicht-kurativen Eingriffe. Im Entwurf herrscht dabei ein unerklärliches Durcheinander. Während einige Tierarten ausgelassen werden, werden andere Tierhalterinnen und Tierhalter zum Beispiel von Schweinen oder Schafen vor die Frage gestellt, ob sie ihre Haltungen mangels praktikabel umsetzbarer Lösungen, die die Faktoren Zeit, Kosten und zur Verfügung stehender Veterinärkapazitäten betreffen, überhaupt fortführen können. Schlussendlich ist weder dem Tier und seinem Wohl im Einzelnen noch dem Tierschutz in der Tierhaltung als Ganzem gedient. Es steht zu befürchten, dass insbesondere die landwirtschaftliche Nutztierhaltung ins Ausland verlagert wird und dort zu deutlich niedrigeren Standards praktiziert wird. Das wäre ein klarer Rückschritt für den Tierschutz.
Für meine Fraktion und mich ist dabei klar, eine Politik, die sich dermaßen gegen die private und landwirtschaftliche Tierhaltung richtet, werden wir nicht akzeptieren. Eine Novellierung des Tierschutzgesetzes in der vorliegenden Form ist nicht zielführend. Die aktuelle Fassung findet in ihrem Umfang daher keine Zustimmung in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Abschließend bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass ich eventuell nicht auf alle Aspekte Ihrer Eingabe eingegangen bin. Ich hoffe, dass Sie, auch für den Fall, dass Sie eine andere Meinung vertreten, unsere Argumente und unsere Ablehnung der Novelle als Ganzes zumindest ein Stück weit nachvollziehen können. Die Fülle an Nachteilen und damit nicht annehmbaren Regelungen überwiegt für uns die wenigen positiven Aspekte so klar, dass wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Vieregge MdB