Kerstin Vieregge
Kerstin Vieregge
CDU
91 %
10 / 11 Fragen beantwortet
Frage von Katharina L. •

Wie stehen Sie zum Schwangerschaftsabruch?

Kerstin Vieregge
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau L.,

Vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage zum Schwangerschaftsabbruch. Es ist ein Thema, das uns alle beschäftigt und immer wieder zu intensiven Debatten führt. Ich möchte Ihnen deshalb die Haltung der CDU/CSU-Fraktion dazu näher erläutern.

Wir in der Unionsfraktion haben uns intensiv mit den ethischen Fragen rund um Schwangerschaftsabbrüche und Fortpflanzungsmedizin auseinandergesetzt. Im Rahmen unseres eigenen Forums Bioethik haben wir viele Aspekte dieses sensiblen Themas erörtert. Die Ampel-Kommission, die unter anderem einen Abschlussbericht zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase vorgelegt hat, stellt in ihren Vorschlägen die aktuelle Rechtslage infrage. Diese neuen Ideen, die von der SPD und den Grünen unterstützt werden und nun in einen Gesetzesentwurf eingeflossen sind, lehnen wir als Unionsfraktion jedoch ab.

Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland bereits straffrei, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis erfolgt und die schwangere Frau sich zuvor in einer Beratungsstelle informiert hat. Doch er bleibt trotzdem rechtswidrig, was eine besondere rechtliche Regelung darstellt, die nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts notwendig ist, um dem ungeborenen Leben eine Schutzwürdigkeit zu verleihen. Denn, wie es in einem früheren Urteil des Bundesverfassungsgerichts hieß, „Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen Leben zu“. Für uns als CDU/CSU ist dieser Aspekt von grundlegender Bedeutung. Der Staat ist verpflichtet, das Leben – auch das ungeborene – zu schützen.

Die geplante Streichung von § 218 aus dem Strafgesetzbuch würde keine Lösung für die Versorgungslage schaffen. Wenn es an Ärzten oder Kliniken mangelt, die Abbrüche anbieten, dann ist es an der Politik, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Eine Anpassung des Strafrechts ist hierfür jedoch nicht der richtige Weg.

Ein weiterer Punkt, den wir als CDU/CSU-Fraktion sehr wichtig finden, ist die Beratungspflicht. Diese stellt sicher, dass die schwangere Frau nicht nur rechtzeitig vor einer Entscheidung informiert wird, sondern dass ihr auch ein Raum geboten wird, um alle Facetten ihrer Entscheidung gründlich zu überdenken. Diese Beratung dient dem Schutz sowohl der Frau als auch des ungeborenen Lebens.

Die Frage der Selbstbestimmung ist für uns ebenfalls von großer Bedeutung. Natürlich hat jede Frau das Recht, selbst zu entscheiden, aber wir glauben, dass auch der Schutz des ungeborenen Lebens und die Wahrung seiner Menschenwürde eine entscheidende Rolle spielen müssen. Diese Haltung basiert nicht nur auf rechtlichen Überlegungen, sondern auch auf ethischen und moralischen Grundsätzen.

Letztlich ist es uns wichtig zu betonen, dass die derzeitige Gesetzeslage eine ausgewogene Lösung bietet. Ein Aufkündigen dieses Kompromisses könnte zu einer noch weitergehenden Spaltung der Gesellschaft führen. Die Diskussion über den Schwangerschaftsabbruch ist auch eine Diskussion über den Schutz des Lebens und die Würde des Menschen – zwei Werte, die für uns einen sehr hohen Stellenwert haben.

Gern können Sie hier auch noch den Debattenbeitrag meiner Kollegin Frau Winkelmeier-Becker anschauen: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7618842#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjE4ODQy&mod=mediathek

Ich hoffe, diese Erläuterungen helfen Ihnen, unsere Position zu verstehen. 

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Vieregge MdB

 

 

Was möchten Sie wissen von:
Kerstin Vieregge
Kerstin Vieregge
CDU