Kerstin Vieregge
Kerstin Vieregge
CDU
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Frage von Bernd H. •

Halten Sie die Verwendung von rund 6000 Soldaten in der Wehrverwaltung des Bundes für verfassungskonform (siehe Art. 87a und 87b des Grundgesetzes)?

Die Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes von Soldaten in der zivilen Wehrverwaltung ist keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage! Bei der Aufstellung der Bundeswehr 1955 wollte der Verfassungsgeber Fehlentwicklungen in der Wehrmacht des Dritten Reiches nicht wiederholen. Neben dem Art. 87 a GG für militärische Streitkräfte (zuständig für die Verteidigung) wurde deshalb ein eigener Art. 87 b GG für eine zivile Wehrverwaltung (sie dient den Aufgaben des Personalwesens und der unmittelbaren Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte) in das Grundgesetz eingefügt. Diese „Gewaltenteilung“ stellt sicher, dass die Wehrverwaltung nach Recht und Gesetz entscheidet und nicht mehr der militärischen Befehlsgewalt untersteht. Trotzdem sind inzwischen über 6.000 Soldaten in der Wehrverwaltung eingesetzt. Dieser permanente Verfassungsbruch muss beendet werden. „Wehret den Anfängen!“: Das hört man, sobald Strömungen aus vergangenen politischen Zeiten aufkommen. Was werden Sie als MdB unternehmen?

Kerstin Vieregge
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich stehe ich uneingeschränkt zu Artikel 87b GG. Die zivile Wehrverwaltung ist für mich ein elementarer, unverzichtbarer Bestandteil der Bundeswehr. Nicht ohne Grund lege ich als Mitglied im Verteidigungsausschuss des Bundestages größten Wert auf den regelmäßigen Austausch mit den Verband der Beamten der Bundeswehr und mit dem Fachbereich Zivilpersonal des Deutschen Bundeswehrverbandes. In vielen Gesprächen mit der Führung des Bundesverteidigungsministeriums, sowie mit der Führung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, habe ich unter anderem auf die „Problematik“ der zunehmenden Besetzung von ministeriellen Spitzenposten durch Soldaten hingewiesen. Diese Position wird nach meiner Wahrnehmung durch die Arbeitsgruppe Verteidigung meiner Fraktion geteilt. Bitte seien Sie versichert, dass dies auch künftig so bleiben wird. Ich stehe uneingeschränkt zu den im Grundgesetz festgelegten Regelungen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Vieregge

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