Kerstin Vieregge
Kerstin Vieregge
CDU
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Frage von Ralf L. •

Frage an Kerstin Vieregge von Ralf L. bezüglich Energie

Sehr geehrte Frau Vieregge!

Ich las darüber das die CDU mal wieder etwas gegen die Energiewende unternehmen will und lieber ihr Clientel der Großunternehmen bevorzugen möchte anstatt sich der dezentralen Energiepolitik zuzuwenden.

Daher habe ich mal ein paar Fragen:

1. Warum sollen Photovoltaikanlagen abgeschaltet werden,
a. wenn sie doch einwandfrei funktionieren,
b. weiterhin umweltfreundlichen Strom liefern und
c. so weiter ihren ökologischen Rucksack reduzieren .

Sollte es für diese keine weitere Förderung geben, oder diese reduziert werden, weil nur neue Anlagen gefördert werden, so wäre dies für mich in Ordnung. Der Strom muß dennoch weiter eingespeist werden.

2. Warum bremst die CDU die Energiewende aus, indem sie immer mehr Hemmschuhe für den privaten Stromerzeuger auslegt. Egal ob Photovoltaik oder Windkraft.

Warum werden zwar Unternehmen gefördert die Kohle abbauen, und dabei sinnlos ganze Landschaften und Orte vernichten, aber die Abstände von Windkrafträdern werden vergrößert.

Warum ist die CDU so hinterwäldlerisch das sie sich derart der Zukunft verweigert und auf ein weiterso setzt?

MfG R.Lehmeier

Kerstin Vieregge
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr L. ,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. Oktober 2020, in dem Sie Bezug nehmen auf die anstehende EEG-Novelle.

Am 23. September 2020 hat das Bundeskabinett die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das EEG 2021, verabschiedet. Die parlamentarischen Beratungen beginnen zeitnah.

Beim Thema Eigenstromerzeugung ist uns sehr an einer ausgewogenen Lösung gelegen. Auf der einen Seite sind wir der Auffassung, dass die Eigenstromerzeugung einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende leistet. Dies gilt nicht nur im privaten Bereich bei unseren Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch mit Blick auf unsere Kommunen und Industriebetriebe. Deshalb ist es grundsätzlich richtig und wichtig, dass diejenigen, die ihren Strom selbst verbrauchen, von einem Teil der Umlagen, die auf den Strombezug erhoben werden, befreit sind. Das möchten wir beibehalten. Auf der anderen Seite müssen wir aber auch die Belastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft im Blick behalten. Eine weitere Ausweitung der Eigenstromprivilegien würde nämlich bedeuten, dass weniger Stromverbraucher zu den Netzkosten und den EEG-Kosten beitragen würden. Diejenigen, die nicht vom Eigenverbrauch profitieren, müssten folglich mehr bezahlen. Bei diesen Fragen gilt es, genau zu prüfen und abzuwägen. Dabei werden wir auch auf die Umsetzung der EU-Vorgaben achten.

Bei der Digitalisierung der Energiewende spielen Smart-Meter-Gateways eine zentrale Rolle, denn sie sind die zentrale Kommunikationsplattform intelligenter Messsysteme. Über Smart-Meter-Gateways können Zähler, technische Einrichtungen und technische Anlagen sicher in ein intelligentes Energienetz eingebunden werden. Das ist für eine verbesserte Markt- und Netzintegration der erneuerbaren Energien von entscheidender Bedeutung. Deshalb ist es richtig, dass mit dem EEG 2021 die Anforderungen an die Steuerbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen ausgeweitet werden. Diese Neuregelung werden wir selbstverständlich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen intensiv prüfen.

In diesem Sinne wird sich die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag im parlamentarischen Verfahren ausgiebig mit dem Gesetzentwurf und der von Ihnen angesprochenen Problematik befassen mit dem Ziel, zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Vieregge MdB
Wahlkreis 135 - Lippe I (NRW)

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