Kerstin Vieregge
Kerstin Vieregge
CDU
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Frage von Elke S. •

Frage an Kerstin Vieregge von Elke S. bezüglich Gesundheit

Hallo Frau Vieregge,

wie ist Ihre Einstellung zu alternativen Heilmethoden und die Finanzierung durch die Krankenkasse. Wie Sie wissen steht mal wieder die Homöopathie im Fokus.
Wie werden diese Themen innerparteilich diskutiert und vor allem wie kann ich das Fachwissen der Abgeordneten bei solchen speziellen Themen einschätzen?

MfG Elke Siekmann

Kerstin Vieregge
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Siekmann,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom 6. November 2019. Sie sprechen darin das Thema Homöopathie und insbesondere das Thema Kostenerstattung von homöopathischen Arzneimitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung an. Darauf antworte ich gern.

Die evidenzbasierte Medizin und die Entscheidung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach dem diagnostischen und therapeutischen Nutzen sind aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Maß der Dinge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Selbstredend wird anerkannt, dass viele Patientinnen und Patienten der Homöopathie große Bedeutung beimessen. Aus diesem Grund sollen gesetzliche Krankenkassen - letztlich auch aus Gründen des Wettbewerbs - weiterhin die Möglichkeit haben, diese Leistungen ihren Versicherten im Rahmen von Satzungsleistungen anzubieten. Somit wird es Versicherten ermöglicht, über den regulären Versorgungsumfang in der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus Leistungen, zum Beispiel homöopathische Arzneimittel, in Anspruch zu nehmen. Diese Position teile ich.

Die von Ihnen benannten Themen werden in der CDU/CSU-Bunndestagsfraktion natürlich diskutiert. Insbesondere die Kolleginnen und Kollegen aus dem Fachbereich Gesundheitspolitik sind dort sehr engagiert. Daher weiß ich aus vielen Debatten innerhalb unserer Gremien, dass an der Angebotsmöglichkeit grundsätzlich festgehalten wird. Es soll allen Bürgerinnen und Bürgern möglich sein, homöopathische Arzneien zu nutzen. Allerdings muss die Schadlosigkeit der Arzneien sichergestellt sein. Daher begrüße ich Forschungen in diesem Bereich ausdrücklich. Eine grundsätzliche Verpflichtung für das Anbieten dieser Leistung sollte meiner Ansicht nach hingegen nicht unser Ziel sein. Außerdem wurde der Wahltarif für Arzneimittel der besonderen Therapierichtung im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) aufgehoben.

Ich kann Ihnen versichern, dass Versicherte nach wie vor die Möglichkeit haben, eine gesetzliche Krankenkasse frei zu wählen. Insofern ist es selbstverständlich möglich, zu einer gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln, die ihren Versicherten diese Satzungsleistung nicht anietet, dafür aber andere zusätzliche Leistungen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Vieregge

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