Kerstin Tack
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Frage von Christine u. Franz K. •

Wie stehen Sie zur Abstimmung: Selbstbestimmung (Abtreibung) soll Menschenrecht werden?

Kerstin Tack
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Familie Kaas,

vielen Dank für Ihre Frage.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt aber auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung unter bestimmten Bedingungen straffrei. Außerdem ist ein Schwangerschaftsabbruch auf Grundlage einer medizinischen oder einer kriminologischen Indikation möglich.
Allerdings gilt für mich auch, dass das Recht von Frauen auf reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung gewahrt werden muss. Es muss daher einen freien und einfachen Zugang zu sachlichen medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche geben. Gerade bei einer ungewollten Schwangerschaft müssen schon früh Informationen für die Betroffenen bereitstehen, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können.
Daher fordere ich die Abschaffung des Strafrechts-Paragrafen 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, sowie einen kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln. Zudem muss gegen Belästigungen abtreibungswilliger Frauen durch sogenannte Lebensschützer vorgegangen werden.
In einer kürzlich angenommenen Entschließung des Europaparlaments werden alle EU-Staaten aufgefordert, Frauen sichere und legale Abtreibungen zu ermöglichen. Ein absolutes Verbot oder die Verweigerung einer entsprechenden medizinischen Betreuung sei "eine Form von geschlechtsspezifischer Gewalt". Auch wenn einzelne Ärzte Schwangerschaftsabbrüche aus Gewissensgründen verweigern könnten, dürfe dies nicht den Zugang zu solchen Dienstleistungen beeinträchtigen.
In dem Appell geht es insgesamt um umfassende Rechte von Mädchen und Frauen auf dem Gebiet der sexuellen und reproduktiven Gesundheit.
Das begrüße ich.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack