Gibt´s eine Chance, dass aktuell wieder PV Anlagen, die privat angeschafft werden, irgendwie gefördert werden?
Anlass durch immer höher steigende Preise von Energie war, dass ich mir eine PV Anlage mit Speicher für mein Einfamilienhaus bestellt habe. Die Förderung "10000-Häuse- Programm" war ja schnell vergriffen. Ist was geplant, dass nochmal eine Förderung ins Leben gerufen wird? ich meine, es ist schon jetzt sehr schwierig mit gleichem Einkommen die ganzen Verteuerungen zu stemmen. Jetzt macht man freiwillig bei der Energiewende mit und wird eigentlich dafür bestraft. An Urlaub ist eh schon lange nicht mehr zu denken, wenn man noch für 15 Jahre den Hauskredit abbezahlen muss, aber dass man sich wenigsten sein Leben noch leisten kann und selber seinen Strom erzeugt, ist auch kaum möglich. Es ist an der Zeit, dass hier der Bürger, der das auf sich nimmt, eine Unterstützung durch Steuerentlastung oder sonstiges bekommt. Bis ich mir ein E-Auto leisten kann, ist bis dahin auch schon wieder das Förderprogramm ausgelaufen. Bin auf die Antwort gespannt. Ist bestimmt wieder so eine Standardantwort.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für ihre Frage bezüglich einer Neuauflage eines Förderprogrammes für die Anschaffung von privaten Photovoltaik-Anlagen, zu der ich gerne Stellung nehme.
Eine Wiederauflage des 10.000-Häuser- Programms bzw. PV-Speicher-Programms oder ähnliche Förderprogramme ist nicht geplant. Dies hat folgende Hintergründe. Das 2019 aufgelegte Förderprogramm beabsichtigte die Kombination von Photovoltaik und Speichern auf privaten Dächern anzustoßen. Dieses Ziel wurde mit insgesamt 100.000 Anträgen erreicht und daher ist das Förderprogramm am 24.04.2022 planmäßig ausgelaufen. Für eine erfolgreiche Energiewende müssen zahlreiche weitere Maßnahmen finanziert werden, daher ist eine Neuauflage nicht möglich.
Allerdings wird Photovoltaik unabhängig vom 10.000-Häuser-Programm über die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Dadurch ist Photovoltaik in der Kombination mit Eigenverbrauch in aller Regel rentabel.
Die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage kann unter bestimmten Umständen durch zwei weitere Möglichkeiten gefördert werden. Diese können jedoch nicht in Kombination mit einer Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch genommen werden.
Im Rahmen einer ambitionierten Gebäudesanierung oder eines zukunftsweisenden Neubaus mit Nachhaltigkeits-Qualitätssiegel ist gegebenenfalls auch eine Zuschussförderung für eine PV-Anlage durch den Bund möglich.
Dieses Förderangebot ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG, Link: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/Richtlinien/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html) und wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW, Förderung durch Förderkredit mit Tilgungszuschuss) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, Förderung durch Investitionszuschuss für die Sanierung im Bestand) abgewickelt. In der BEG können stromerzeugende Anlagen wie z. B. PV-Anlagen und Stromspeicher für die Eigenstromversorgung mitgefördert werden, wenn für diese Anlagen keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Form einer Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird. Wer eine BEG-Förderung in Erwägung zieht, sollte einen Energieberater der Energieeffizienz-Expertenliste (Link: https://www.energie-effizienz-experten.de/ ) vorab einbinden.
Das Förderprogramm der KfW „Erneuerbare Energien - Standard“ (Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Soziale-Organisationen-und-Vereine/Energie-und-Umwelt/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/ ) stellt eine weitere Möglichkeit dar, durch die u. a. die Anschaffung von PV-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen und Batteriespeicher durch zinsgünstige Kredite gefördert wird. Antragsberechtigt sind u. a. Privatpersonen. Falls eine PV-Anlage umgesetzt wird, kann in diesem Programm die empfehlenswerte energetische Sanierung des Daches mitfinanziert werden. Sofern für die Anlagen eine Förderung nach dem EEG, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Form einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen wird, darf die Anlage nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Schreyer, MdL