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Kerstin Schreyer
CSU
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Frage von Gerhard Anton E. •

Frage an Kerstin Schreyer von Gerhard Anton E. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Frau Schreyer-Stäblein,

die derzeit noch amtierende Bayer. Staatsregierung hat eine ´Große Dienstrechtsreform´ für das Jahr 2010 angekündigt.

Dieses Vorhaben stößt bei mir - vorsichtig formuliert - auf ablehnende Skepsis. In den vergangenen Jahren wurde bereits mehrfach am Dienstrecht herum gebastelt (hier nur einige Stichworte: 42 Stundenwoche, diverse Änderungen der Beihilfevorschriften, Einführung eines ´Leistungsprinzips´ - von den Betroffenen auch als ´Windbeutelprinzip´ verspottet).

Ich befürchte bei der angekündigte Dienstrechtsreform ein weiteres Abgleiten in ein ´Dienstrecht nach Gutsherrenart´. Dafür spricht auch, dass die Details dieser Reform erst nach der Landtagswahl 2008 veröffentlicht werden sollen.

Nun meine Frage:

1. Benötigt der Öffentliche Dienst im Freistaat Bayern nach Ihrer Auffassung eine Dienstrechtsreform?

2. Wenn ´Ja´, bitte nennen Sie mir Ihre drei bevorzugten Prioritäten für diese Reform.

3. Wie wollen Sie sicherstellen, dass die politische Unabhängigkeit des Öffentlichen Dienstes im Freistaat Bayern erhalten bleibt?

Für ihre freundliche Antwort bedanke ich mich bereits heute.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Anton Eiwen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Eiwen,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich sehr gerne beantworte. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass meine Antwort etwas gedauert hat. Nachdem ich ja noch nicht im Landtag bin, musste ich mich erst in die Materie einarbeiten. Nun zu Ihren Fragen:

Eine moderne und effiziente Verwaltung ist ein wesentlicher Faktor für den Standort Bayern im nationalen und internationalen Wettbewerb. Grundlage der Leistungsfähigkeit der Verwaltung ist ein zukunftsorientiertes Dienstrecht.

Durch die Förderalismusreform haben die Länder die Gesetzgebungskompetenzen
im Besoldungs-, Laufbahn- und Versorgungsrecht erhalten. Diese Zuständigkeiten
sollen in Bayern umfassend durch möglichst unbürokratische, flexible und
leistungsorientierte Regelungen genutzt werden. Ziel ist die Schaffung eines
modernen und zukunftsfähigen Dienstrechts, das attraktive Rahmenbedingungen
und Perspektiven für alle Beamtinnen und Beamten in Bayern bietet, indem es
Leistung stärker honoriert, Flexibilität fördert und die demographischen Herausforderungen unserer Zeit berücksichtigt. Damit schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass der Öffentliche Dienst in Bayern auch künftig attraktiv für engagierte und qualifizierte Frauen und Männer ist.

Nun zu Ihrer zweiten Frage:

Als erstes möchte ich gerne festhalten, dass die Beförderungen das Kernelement zur Honorierung von Leistung bleiben. Deshalb sollen die Beförderungsmöglichkeiten verbessert werden.
Ziel ist die Stärkung der flexiblen Leistungselemente.
Es werden klarere und einfachere Strukturen geschaffen, z.B. Das System der vier Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes wird durch eine Laufbahn ersetzt.

Zu Ihrer dritten Frage:
Ihre Frage unterstellt, dass die Dienstrechtsreform in Bayern irgendetwas an der politischen Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten ändern könnte. Für diese Unterstellung fehlt schon im Ansatz jede Begründung. Das Gegenteil ist richtig: Bayern steht auch in Zukunft zum Berufsbeamtentum. Dies war und ist ein zentraler Garant für die von Ihnen angesprochene Unabhängigkeit. Dadurch dass durch die Dienstrechtsreform die Leistung der Beschäftigten konsequent in den Mittelpunkt gestellt wird, wird diese Unabhängigkeit noch gestärkt.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre

Kerstin Schreyer-Stäblein

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