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Kerstin Schreyer
CSU
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Frage von Peter S. •

Frage an Kerstin Schreyer von Peter S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schreyer-Stäblin,

vielen Dank für Ihre Antwort. Allerdings ist diese wenig konkret.
Sie verweisen auf CSU Beschlüsse und die Abhängigkeit der Zustimmung von Zusagen des Bundesgesundheitsministeriums. Und Sie erwecken den Eindruck, das sei noch offen.

Tatsache ist:
1. Sie haben die (vage) Zusage aus Berlin.
2. Die CSU hat dem Gesetzt zugestimmt.
3. Sie können das Gesetz nicht mehr stoppen, es kommt wie das Amen in der Kirche..

Also stehen Sie auch hinter dem (Bundes-)Gesetz.
Sehe ich das so richtig?
Gruss
P.Schipfer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schipfer,

konkreter geht es leider nicht. Wie Sie ja wissen, wird dies im Zuge der Bundestagswahl sicherlich nochmal thematisiert, da es sich um eine Aufgabe des Bundestages handelt. Die Grundlagen des Gesundheitsfonds sind sicherlich richtig, aber nur mit den unten beschreibenen Mindestanforderungen. Sie können weitere Informationen auch bei unsrem Gesundheitspolitischen Arbeitskreis einholen. Sicherheitshalber hänge ich Ihnen hier noch die Position des GPA an, damit Sie im Detail erkennen können, welche Forderungen wir haben bevor der Gesundheitsfond aus unserer und meiner Sicht in Kraft treten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Schreyer-Stäblein

21.06.2008
Gesundheitsfonds

Der Landesvorstand des Gesundheitspolitischen Arbeitskreises der CSU (GPA) hat folgende Entschließung verabschiedet:

1. Der GPA-Landesvorstand fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Bundesregierung auf, den zum 01.01. 2009 geplanten Gesundheitsfonds mit einer mindestens einjährigen virtuellen Erprobungsphase zu beginnen. In dieser Phase soll überprüft werden, ob die mit der Einführung des Gesundheitsfonds verbundenen Ziele einer gerechteren Verteilung der Finanzmittel tatsächlich erreicht werden.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die gesetzlich verankerte Konvergenzklausel, die vorsieht, dass nicht mehr als 100 Millionen Euro Beitragsmittel pro Jahr aus einem Bundesland abfließen dürfen, auf jeden Fall umzusetzen. Ansonsten darf der Gesundheitsfonds nicht real starten.

3. Das Honorarvolumen der bayerischen Vertragsärzte darf nach der Einführung des Fonds und nach der Einführung einer bundesweiten Gebührenordnung nicht niedriger sein als vor der Einführung der neuen Regelungen. Von Honorarzuwächsen dürfen die bayerischen Ärzte nicht ausgeschlossen werden.

Begründung zu 1 und 2:

Mit dem Gesundheitsfonds werden ca. 150 Mrd. Euro neu verteilt. Selbst bei der Einführung der Krankenhausfallpauschalen (DRG) mit einem Umfang von 50 Mrd. Euro gab es eine zweijährige Erprobungsphase und eine Verschiebung der Einführung um ein Jahr.

Bis heute liegen keine validen Daten über die Finanz- und Ausgabenströme vor. Allein in den letzten fünf Jahren kam es durch den RSA-Schätzerkreis zu Fehlprognosen in Milliardenhöhe über die für den Leistungskatalog der GKV benötigten Beitragssätze. Setzen sich diese Fehlprognosen im Gesundheitsfonds fort, hat das für einzelne Krankenkassen drastische finanzielle Folgen, bis hin zur Schließung. Krankenversicherungen kämen, ohne eigenes Verschulden, in wirtschaftliche Not. Mitglieder und Leistungsanbieter würden unnötig verunsichert.

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