Frage an Kerstin Schreyer von Franz H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Familienministerin Kerstin Schreyer,
als schwer mehrfach behinderter Rollstuhlfahrer (schwer sprachbehinderter 64-jähriger Tetraspastiker) hatte ich bis 30.06.2018 Pauschalzahlungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Bezirk Oberbayern erhalten. Diese Leistungen wurden ab 01.07.2018 komplett eingestellt, da ich die Auflagen der Nachweiserbringung von der Begleitassistenz nicht erbringen konnte. Alle Bekannten, auch Freunde von mir, die ich um Hilfe bitte, wollen ihre Daten auf den amtlichen Formularen nicht veröffentlichen, da sie Befürchtungen wegen des Finanzamts haben.
Bis zum Zeitpunkt 15.05.2015 reichte eine einfache Auflistung der erbrachten Leistungen und aufgesuchten Örtlichkeiten. Dazu gibt es einen Vergleich des Sozialgerichts München, der besagt, dass ich einen Menschen hinzuziehen kann, ohne dass dieser seine Daten angeben muss.
Die Pauschalzahlung hat mir bis dahin Freiräume für ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Nun fühle ich mich in meinen vier Wänden eingesperrt, leide zunehmend unter Kontaktmangel, der zu schweren Depressionen führt.
Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass der Zustand wie er vor den 30.06.2018 herrschte, wieder hergestellt und damit der Vergleich des Sozialgerichts umgesetzt wird.
Ich erhoffe mir, eine für mich positive Nachricht zu erhalten und danke Ihnen im Voraus. Ich stehe natürlich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Dieser Text wurde von einem Freund niedergeschrieben und geht an seine E-Mailadresse, da ich nicht mehr in der Lage bin, dies selbst zu bewerkstelligen. Außerdem besitze ich keinen PC und kein Internet.
Mit freundlichen Grüßen,
F. H.
Sehr geehrter Herr H.,
für Ihre Anfrage danke ich Ihnen. Um Ihr Anliegen konkret beantworten zu können, ist es erforderlich, dass sich mein Haus an den zuständigen Bezirk Oberbayern wendet. Erst danach kann ich Ihnen leider inhaltlich antworten.
Ziel des Bayerischen Sozialministeriums ist es, möglichst allen Menschen möglichst viel Teilhabe zu ermöglichen. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass in Bayern die Bezirke die Aufgabe der Eingliederungshilfe in eigener Verantwortung wahrnehmen.
Nach einer Stellungnahme des Bezirks werde ich mich postalisch bei Ihnen melden. Bis dahin bitte ich Sie um etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Staatsministerin Kerstin Schreyer, MdL