Frage von Sandra S. • 25.08.2005
Frage an Kerstin Müller von Sandra S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Mützenich,
in der Anfang 2003 in Kraft getretenen Ökosteuernovelle wurde die bis 2009 sowohl für Erdgas als auch für Flüssiggas als Treibstoff geltende Steuerermäßigung nur für Erdgaskraftstoff bis 2020 verlängert. Erdgas und Autogas sind ökologisch und ökonomisch gleichwertig.
Wieso wurde trotzdem nur die Steuerermäßigung für Erdgas bis 2020 verlängert?
Hat Ihre Partei vor, hier nachträglich eine Gleichbehandlung von Autogas zu Erdgas durchzusetzen, die eigentlich schon durch den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes gegeben sein müsste?
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Schreck
Antwort ausstehend von Kerstin Müller Bündnis 90/Die Grünen