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Kerstin Müller
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Frage von Yves B. •

Frage an Kerstin Müller von Yves B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Müller,

laut folgendem Artikel: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,711884,00.html
plädieren Sie für eine Machtbeteiligung von Kriegsverbrechern in Afghanistan, wozu ich vor dem Hintergrund folgender Bedenken um Begründung bitte.

Zu Ihrer Bedingung (Anerkennung von Frauen-, Menschenrechten und Verfassung, Bruch mit al-Qaida): Wie kann man eine Machtbeteiligung zusagen, konform einer Verfassung, die Wahlen vorsieht? Wie soll der bisheriger Tradition (s.u.) wiedersprechende Pakt nachher kontrolliert werden? Wie soll der Westen aus nachfolgend belegter Position materieller wie moralischer Schwäche die Bedingung glaubwürdig vertreten?

Laut folgenden Quellen:
1) http://www.sueddeutsche.de/politik/krieg-in-afghanistan-warlord-inc-freies-geleit-gegen-geld-1.963692
2) http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,707407,00.html
3) http://www.taz.de/1/politik/nahost/artikel/1/die-uhr-tickt/
4) http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,711060,00.html
ist ein Sieg gegen die Extremisten (die zunehmend Verbrechen an Unbeteiligten, v.a. Frauen und Kindern verüben (4)) unerreichbar, die Sicherheitsübergabe an Afghanen eine innenpolitischem Kalkül geschuldete Farce (3). Die Aufbauhilfe ist zu gering und kommt größtenteils nie an (2,3). Demokratie und Menschenrechte werden allmählich aufgegeben (2). Beschenkt werden hingegen Karzais (demokratisch illegitime, mit der Drogenmafia verbandelte (3)) Regierung (2) sowie (durch Schutzgeldzahlungen u.ä., (1,2)) Kriegsfürsten und Taliban.

Von einer Vertreterin der Partei der Nachhaltigkeit wundert mich ein Beitrag zu dieser Erpressbarkeitstaktik, die jedes weitere Engagement für „westliche Werte“ unglaubwürdig zu machen droht. Wäre ein einseitiger dt. Abzug bis auf weiteres (den das Ausland bei einem parlamentarischen System wohl erwarten und dulden muss) nicht das kleinere Übel, falls eine prinzipientreuere Taktik nicht durchsetzbar ist?

Mit freundlichen Grüßen

Yves Busch

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