Frage an Kerstin Müller von Johannes G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Müller,
danke, dass Sie sich zum Thema Internetsperren geäußert haben. Nur leider konnte ich in ihrem Text keine Antwort auf meine Frage finden. Wie sieht es nun ihrer Meinung mit der Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus?
Zudem stellen sich mir nach dem Lesen ihrer "Antwort" weitere Fragen:
1. Sie schreiben, dass Internet sei ein "eher rechtsfreier Raum". Ich frage: Inwiefern? Wenn jemand einen volksverhetzenden Text auf seine Homepage stellt, kann und wird er dann nicht genauso verfolgt und bestraft wie wenn er diesen Text in einer Zeitung veröffentlichen würde? Genauso, wenn er beleidigen, verleumden oder sogar Kinderpornographie verbreiten würde? Ich wusste nicht, dass das StGB in solchen Fällen(so deuten Sie es ja an) nicht gelte und bitte daher um Erläuterung.
2. Sie schreiben, in vielen Blogs würde behauptet, der Staatsanwalt habe im Internet nicht zu suchen. Nennen Sie doch bitte ein paar.
3. Sie schreiben, durch Netzsperren würde der Staatsanwaltschaft ein weiteres Instrument in die Hand gelegt, Täter zu verfolgen. Ich dachte bis jetzt, die Sperren würden nur den Zugriff auf die Seiten verhindern. Inwiefern helfen die Sperren als die Täter hinter den Seiten zu fangen? Diese Frage stellt sich insbesondere dann, wenn man ihrer Forderung folgt, nur solche Seiten zu sperren, die sich in Ländern befinden, in denen die Behörden gerade nicht kooperieren.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Grafmüller