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Kerstin Müller
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Friedel A. •

Frage an Kerstin Müller von Friedel A. bezüglich Recht

1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Alt,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

zu 1. Neben meinem Mandat als Bundestagsabgeordnete bin ich Staatsministerin im Auswärtigen Amt. Darüber hinaus übe ich keine weitere Tätigkeit aus.
zu 2. Ich bin auf ehrenamtlicher Basis in einigen Beiräten tätig - hierfür erhalte ich keinerlei Entschädigungen oder sonstige Zahlungen. Eine Liste dieser Beiräte finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages: www.bundestag.de/mdb15/bio/M/muellke0.html. Von Amts wegen bin ich Mitglied im Verwaltungsrat der Deutschen Welle, wofür ich eine kleine Aufwandsentschädigung im unteren dreistelligen Bereich erhalte.
zu 3. Sofern Rotgrün die Wahl gewinnt, würde ich sehr gerne Staatsministerin im Auswärtigen Amt bleiben. Ansonsten werde ich von der Oppositionsbank aus die dann amtierende Regierung kritisch und aufmerksam begleiten.
zu 4. Wir Grüne wollten eine Regelung bezüglich Nebeneinkünften, die deutlich über die jetzt getroffene Vereinbarung hinausgegangen wäre, ähnlich wie in NRW. Das war aber weder mit der SPD noch mit der Union zu machen. Ich werde mich mit meiner Fraktion im 16. Deutschen Bundestag dafür einsetzen, die Verhaltensregeln weiter zu verschärfen. Eine größtmögliche Transparenz bei gleichzeitigem legitimen Schutz der Privatsphäre der Abgeordneten muss im Interesse aller eingeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Philip Bohle