Frage an Kerstin Kassner von Jan S. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag Frau Kassner,
ich stelle Ihnen diese Frage in Ihrer Eigenschaft als Ausschuss-Mitglied Tourismus des Deutschen Bundestages.
Im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen wurden viele Unternehmen mehrfach geöffnet und geschlossen und alle wurden mehr oder minder umfassend und prompt bei den finanziellen Ausfällen zumindest anteilig vom Staat unterstützt. So auch Hotels und Appartements, die bis Mitte April 2021 dann fast eine komplett Saison ohne Mieterträge dastehen. Anders als alle anderen gibt es aber eine Ausnahme: Private Vermieter von Ferienwohnungen, die diese Tätigkeit nicht in Vollzeit ausüben, erhalten keinerlei Beihilfe.
Es laufen also seit einem Jahr alle Kosten wie Abträge an die Banken, Versicherungen, WEG- und Vermietungs-Verwaltung, Reinigungspersonal, Werbemittel/Anzeigenschaltungen, Hausmeister und regelmässige Legionellen- und Rauchmelder-Prüfungen, Tourismusabgaben auf geschlossene (!) Strände und Steuervorauszahlungen auf nie (!) zu erzielende Einkünfte. Mithin also fünfstellige Beträge je Objekt und Jahr.
Private Vermieter tragen daher trotz Schließung erheblich sowohl zum Geldfluss weiterer Unternehmen und des Staates bei, als auch durch Ihren Betrieb zur Eröffnung der Möglichkeit, in diesem Land Urlaub zu machen – so wie die Politik es jetzt aktiv fordert.
Meine Frage lautet:
Warum wird der rechtsstaatliche Grundsatz der Gleichbehandlung so offenkundig missachte und private Vermieter von Ferienwohnungen einseitig von den Fördermaßnahmen ausgeschlossen?
Jan Sass
Sehr geehrter Herr Sass,
es ist richtig, dass private Vermieter im Nebenerwerb einen relativ hohen Anteil ihres Einkommens aus den Vermietungen erzielt haben müssen, um in den Genuss der staatlichen Hilfsmaßnahmen zu kommen. Oder wie Sie es richtigerweise formuliert haben: "Private Vermieter von Ferienwohnungen, die diese Tätigkeit nicht in Vollzeit ausüben, erhalten keinerlei Beihilfe."
Davon sind z.B. Bauernhöfe betroffen, die zusätzlich auch eine Ferienwohnung vermieten, deren Haupteinkommen aber die Landwirtschaft ist. Viele Privatvermietern erzielen einen wichtigen Zuverdienst aus der Vermietung/ den Einnahmen aus ihren Ferienimmobilien. Die Corona-Wirtschaftshilfen sehen hier aktuell keine staatliche Unterstützung vor. Natürlich muss die staatliche finanzielle Unterstützung auch eine Prüfung der sonstigen Einkommensquellen und der Vermögenssituation des Vermieters beinhalten. Der Staat kann nicht in jedem Fall die Finanzierung von Immobilien übernehmen oder gewährleisten, auch wenn es sich um eine unverschuldete Notsituation handelt und dies nur vorrübergehend der Fall wäre.
Ich habe mich in den parlamentarischen Beratungen um die Ausgestaltung der Corona-Wirtschaftshilfen für einen sogenannten Unternehmerlohn stark gemacht. Viele Unternehmer geraten in existenzielle Not, bzw. sind auf Arbeitslosengeld-II angewiesen, da das faktische Einkommen der Unternehmerin/des Unter-nehmers, im Gegensatz zu laufenden Betriebskosten, nicht finanziert wird. Die Kosten für den Lebensunterhalt können nicht mehr beglichen werden, wenn das Geschäftsmodell in der Pandemie, bzw. im Lock-Down nicht mehr funktioniert. Menschen dürfen in dieser unverschuldeten Situation keinesfalls in existenzielle Not geraten. Wir fordern daher einen Unternehmerlohn in Höhe von 1.200 Euro. Darüber hinaus müssen weitere Defizite im existierenden Förderwirrwarr beendet werden, so dass nicht weiter ganze Berufsgruppen durch das Raster fallen. Haben Sie vielen Dank für Ihre Hinweise, auf die ich demnächst im Ausschuss und in der weiteren parlamentarischen Arbeit explizit hinweisen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Kassner