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Kerstin Kassner
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Frage von Christiane B. •

Werden Sie sich für mehr Transparenz in politischer Arbeit und Lobbyismus einsetzen?

Der Verein, dessen Vorsitzende ich bin soll 2,50Euro für das Transparernzregister zahlen, das die, die es wirklich betrifft, noch gar nicht erreicht. Es wurde rückwirkend beschlossen. Da können wir nicht einmal mehr freigestellt werden. Die Freistellung ist wie immer ein Bürokratiemonster und verursacht zusätzliche ehrenamtliche Arbeit. Wir haben ein Jahresbudget von 3000,00 Euro. Davon kann ich jeden Cent ins Netz stellen. Warum müssen wir für Betrüger bluten!

C. B. .Greifswald

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Baller,

Das Transparenzregister ist eigentlich dafür da, dass man die tatsächlichen Eigentümer einer Organisation kennt, und somit Gesellschaftsstrukturen durchleuchtet, die zur Geldwäsche genutzt werden. Auf Unternehmen bezogen ist das eine ganz sinnvolle Maßnahme. Alle juristische Personen, also auch Vereine, müssen sich eintragen, auch wenn Vereine (zumindest in der Regel!) nichts mit Geldwäsche zu tun haben.

Deswegen kann ich verstehen, dass das Verwirrung stiftet und viele Fragen öffnet. Grundsätzlich ist es sinnvoll, dass alle juristischen Personen inbegriffen werden, denn eine Vielfalt von Rechtsformen, wie Stiftungen usw. werden häufig für Geldwäsche oder Steuerhinterziehung genutzt.

Allerdings sehen wir als Linksfraktion Verbesserungsbedarf an dem Gesetz: Alle Register (wie Vereins- oder Handelsregister) sollten automatisch verknüpft werden, so dass die Vereine (und auch andere juristische Personen) sich nur einmal eintragen brauchen. So könnte man auch Fehler in den Einträgen verringern.

Die von Ihnen angesprochenen Gebühren sind extrem bürokratisch und sollten für Vereine nicht gelten. Dafür wird sich meine Fraktion DIE LINKE im Bundestag in der kommenden Legislatur eintreten. Ihre Hinweise sind sehr wichtig für unsere parlamentarische Arbeit, und wir werden sie berücksichtigen.

Grundsätzlich ist meiner Fraktion DIE LINKE und mir das Anliegen für mehr Transparenz in politischer Arbeit und Lobbyismus zu sorgen in der parlamentarischen Arbeit im Bundestag sehr wichtig. Hier muss unserer Ansicht gesetzlich nachgesteuert und mehr getan werden.

Entsprechend fordern wir, Unternehmensspenden an Parteien zu verbieten. Um die Unabhängigkeit von Parteien zu stärken und zu verhindern, dass Unternehmen versuchen, durch Spenden Einfluss zu nehmen, sollten Spenden von Unternehmen und anderen juristischen Personen an Parteien grundsätzlich verboten werden.

Darüber hinaus fordere ich eine unabhängige Prüfinstanz für Abgeordneten- und Lobbytransparenz. Für die Überprüfung der Transparenzangaben von Abgeordneten ist derzeit die Bundestagsverwaltung zuständig, die dem/ der Bundestagspräsident/ in untersteht. Auch beim Lobbyregister, das im Januar 2022 in Kraft treten wird, ist alleine die Bundestagsverwaltung für die Kontrolle zuständig, eine externe Überprüfung ist nicht geplant. Um Unbefangenheit sicherzustellen und den bzw. die Bundestagspräsident:in zu entlasten, sollte stattdessen eine unabhängige, überparteiliche Prüfinstanz eingesetzt werden, zum Beispiel in Form eines Transparenz-Gremium, die vom Bundestag gewählt wird. Die genaue Ausgestaltung der Prüfinstanz sollte in einem parlamentarischen Verfahren ermittelt werden.

Ab 2022 tritt das neue Lobbyregister in Kraft. Lobbyist:innen müssen sich dann registrieren, wenn sie zum Zweck der Interessenvertretung Kontakt mit Mitgliedern des Bundestags oder mit der Bundesregierung aufnehmen. Jedoch erfährt die Öffentlichkeit nicht, mit wem einzelne Lobbyist:innen im Gespräch sind und auch nicht um welche Anliegen es geht. Um die Einflussnahme auf konkrete Entscheidungsprozesse und Gesetzesvorhaben für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu machen, sollten Lobbyist:innen im Lobbyregister ihre Treffen mit Bundestags- und Regierungsvertreter:innen dokumentieren, inkl. Angaben zu Datum, Anliegen und Namen von Gesprächspartner:innen.

Ich bin auch dafür, dass Abgeordnete detailliert und nachvollziehbar Auskunft über alle Einkünfte und Ausgaben als Abgeordnete:r veröffentlichen. So können Bürger:innen nachvollziehen wie viel Geld ein:e Abgeordnete:r aus Steuermitteln erhält und wie viel und für was er oder sie das Geld ausgibt. Angaben zu Nebentätigkeiten sind an dieser Stelle nicht gemeint, da diese ohnehin offenlegt werden müssen. Abgeordnete sollten selbstverständlich auch für mehr Transparenz sorgen, indem sie ihre Treffen mit registrierten Lobbyist:innen (nach Bundeslobbyregistergesetz) veröffentlichen. Gemeint sind vor allem folgende Angaben: Datum, Art des Kontakts (E-Mail, Telefonat, Gespräch), Auftraggeber oder Organisation des:der Lobbyist:in und Gesprächsthema (ggf. Gesetz oder ähnliche Vorhaben).

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Kassner