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Kerstin Kassner
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Frage von Mareen P. •

Frage an Kerstin Kassner von Mareen P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Kassner,

die Zahl der befristeten Arbeitsverträge bei Neuanstellungen nimmt zu: 45 % der neuen Arbeitsverträge in 2016 sind befristet; in der Gruppe der 25-39-jährigen sind es 50 % (Tagesthemen vom 06.09.2017). Neue (sachgrundlos) befristete Arbeitsverträge beim selben Arbeitgeber, zum Beispiel dem Land, sind nach Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gar nicht möglich. Wie bewerten Sie die Auswirkungen des TzBfG in dieser Hinsicht? Gibt es Bestrebungen, das Gesetz je nach Arbeitnehmer (öffentlich, privat usw.) zu differenzieren? Welche konkreten Schritte werden Sie in den nächsten vier Jahren unternehmen, um die Zahl der befristeten Arbeitsverträge zu reduzieren und das Verbot der Wiederanstellung beim selben Arbeitgeber aufzuheben?
M. P.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Pascall,

DIE LINKE. sieht in der Befristung von Arbeitsverhältnissen ein großes Problem. Ein wichtiger Schritt zur Eindämmung der Befristungspraxis vieler Betriebe ist deshalb die Abschaffung der Möglichkeiten zur sachgrundlosen Befristung. Deshalb haben wir im Mai einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung in den Bundestag eingebracht. Leider wurde dieser von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Auf der folgenden Seite finden Sie den Gesetzentwurf, das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten sowie die Reden dazu im Plenum des Deutschen Bundestages:

https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=483

Damit unbefristete Verträge bei Neueinstellung wieder die Regel werden und den Arbeitnehmern so ein Stück Sicherheit zurückgegeben wird, wird sich DIE LINKE. auch in der neuen Legislaturperiode weiter für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz einsetzen. Aus unserer Sicht gibt es mit Probezeit, flexiblen Arbeitszeiten und Leiharbeit genug Flexibilität am Arbeitsmarkt und für die Arbeitsgeber, so dass eine sachgrundlose Befristung nicht notwendig ist.

Des Weiteren will DIE LINKE. Befristungen auf ein unvermeidbares Maß reduzieren. So verlangen wir z.B. die Streichung des Sachgrundes "Befristung zur Erprobung". Bei öffentlicher Finanzierung soll die Befristung der Haushaltsmittel kein Grund mehr für die Befristung von Arbeitsverträgen sein können.

Und schließlich wollen wir auch Kettenbefristungen verhindern. Jeder dritte Vertrag beim gleichen Arbeitgeber muss ein fester Vertrag sein. Wenn eine Arbeitskraft mehr als zwei Mal einen Vertrag erhält, kann ihr Einsatz als regelmäßig und dauerhaft angesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Kassner