
(...) Der Gesetzentwurf der Kollegen Sensburg und Dörflinger stellt Suizidbeihilfe generell unter Strafe, das ist mir zu weitgehend. Ich möchte dabei bleiben, dass wie bisher weder Suizid noch damit auch die Beihilfe automatisch strafbar sind, sondern beschränke meine Gesetzentwurf auf die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid wie sie zum Beispiel durch Sterbehilfevereine angeboten wird. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und die Entscheidungsmöglichkeiten in gemeinsamem Einverständnis müssen meines Erachtens erhalten bleiben. (...)