Wann werden Vorfälle von Machtmissbrauch durch Kostenträger in der beruflichen Reha untersucht?
Sehr geehrte Frau Griese,
Deutschland hat sich verpflichtet Vorfälle von Machtmissbrauch gegenüber Menschen mit Behinderung zu untersuchen. Wann werden Vorfälle von Machtmissbrauch durch Kostenträger in der beruflichen Reha untersucht?
Viele Grüße,
Sandra U.
Sehr geehrte Frau U.,
Entscheidungen oder Verfahrensweisen eines Rehabilitationsträgers können beim Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) oder bei der Aufsichtsbehörde des zuständigen Bundeslandes mittels einer Eingabe angemahnt werden. Diese Beschwerde löst eine aufsichtsrechtliche Überprüfung des Verhaltens des betroffenen Versicherungsträgers aus.
Im Falle von Benachteiligungen durch Sozialversicherungsträger besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren entsprechend des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) durchzuführen. Außerdem kann das Beratungsangebot der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes genutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese