Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Frank F. •

Wäre es denkbar den § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) so zu überarbeiten dass auch Ausbildungen bzw. ein duales Studium in angemessener Höhe unterstützt werden?

Der § 16i SGB II bezieht sich laut Auskunft die ich erhielt, nur auf einen festen Arbeitsplatz.

Wäre es denkbar diesen Paragraphen zu überarbeiten damit auch der Lohn bei einer Ausbildungen bzw. einem duales Studium in angemessener Höhe übernommen werden? Sicherlich erbringt jemand der 40 Stunden arbeitet volle Arbeitskraft, aber wenn jemand einen solchen Job nicht bekommt, dafür aber bereit ist sich mittels Ausbildung / dualen Studium in Position für eine langfristige feste Anstellung zu bringen, dann ist das doch ebenso förderungswürdig oder nicht?

Manchmal reicht die Ausbildung aus der Jugend nicht um die Langzeitarbeitslosigkeit zu beenden, wenn man aber nicht gerade erst von der Schule kommt, kann man möglicherweise auch nicht mehr von 700,-€ Azubigehalt oder 1.000,- € Vergütung während eines dualen Studium leben. Sollte die Initiative die Langzeitarbeitslosigkeit zu beenden nicht noch "breiter" gefördert werden?

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihr Schreiben und die interessante Anregung. Der § 16i ist ein sehr erfolgreiches Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt und ist speziell auf Langzeitarbeitslose bezogen. Die Aufnahme von Ausbildung, Studium und Weiterqualifikation (finanziell) zu unterstützen, geschieht im Rahmen anderer Maßnahmen, die dazu zahlreiche Möglichkeiten eröffnen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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