Frage von Heinz W. • 02.02.2024
Ist es richtig, dass Staatsbürger mit deren Herkunftsland kein Auslieferungsabkommen besteht, neben der eigenen auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können?
Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass im Falle eines Falles ein Bürger mit solcher Herkunft und deutscher Staatsangehörigkeit (doppelte Staatsangehörigkeit) sich nicht der deutschen Gerichtsbarkeit entzieht in dem er in sein Heimatland zurückkehrt?
Antwort von Kerstin Griese SPD • 27.06.2024
Sehr geehrter Herr W.,
wenn mit einem Staat kein Auslieferungsabkommen besteht, kann die Auslieferung an die deutsche Justiz nur auf vertragsloser Grundlage erfolgen. Das gilt unabhängig davon, ob die betreffende Person nur die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, nur die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt oder Doppelstaatler ist.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese