Frage an Kerstin Griese von Sebastian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Fr. Griese,
Sie halten es für grundsätzlich nachvollziehbar, dass Gleichstellungsbeauftragte Frauen sind und nur von Frauen gewählt werden dürfen. Aus dem Grund weil Gleichstellungsbeauftragte zugleich auch Frauenbeauftragte sind.
Das ist für mich nicht nachvollziehbar und daraus ergeben sich für mich ein paar Fragen:
1. Was verstehen sie unter "Gleichstellung der Geschlechter"?
2. Warum sollte eine Gleichstellungsbeauftragte nicht auch Männerbeauftragte sein und von Männern mit gewählt werden?
3. Warum sollte eine Frauenbeauftragte oder Männerbeauftragte überhaupt zugleich Gleichstellungsbeauftragte sein dürfen?
Mit freundlichem Gruß
Sebastian Bauer
Sehr geehrter Herr Bauer,
im beruflichen Bereich bedeutet Gleichstellung, dass die Vereinbarkeit von Kind und Beruf gewährleistet ist, dass es einen gleichberechtigten Zugang zum Beruf und gleiche Karrierechancen gibt und gleiche Bezahlung gewährleistet ist. In allen dies Fragen gibt es für Frauen teilweise noch erheblichen Nachholbedarf.
Glücklicherweise gibt es inzwischen immer mehr Männer, die eine bessere Vereinbarkeit von Kind und Beruf einfordern. Trotzdem kann ich nicht erkennen, dass daraus die Notwendigkeit von "Männerbeauftragten" erwächst, denn eine allgemeine Benachteiligung von Männern ist nicht zu erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese