Frage an Kerstin Griese von Torsten K. bezüglich Familie
Sehr geehrte Abgeordnete,
wenn zwei alleinstehende Menschen in einer Wohngemeinschaft leben, stehen ihnen in Berlin a 378 Euro für a 50 Quadratmeter zur Verfügung.
Sobald sich die die beiden verlieben, eine Familie gründen, haben sie laut Gesetz nur noch Anrecht auf a 30 qm und einen Mietbetrag von a 222 Euro. Differenz 40 qm, 312 Euro.
Wie ist Ihre Position zur Förderung von Familien, zum Individualrecht, zum bedingungslosen Grundeinkommen, das niemanden benachteiligt, der Familien gründet?
Freundliche Grüße Torsten Kulick
Sehr geehrter Herr Kulick,
ein Single braucht naturgemäß für sich gezählt etwas mehr Wohnfläche als zwei zusammenlebende Menschen. Denn letztere können sich Wohnzimmer, Küche und Bad miteinander teilen. Zu den konkreten Regelungen in Berlin kann ich Ihnen keine Auskunft geben.
Für Familien gibt es einen zusätzlichen Anspruch auf Wohnfläche für die Kinder. Deshalb kann ich nicht erkennen, dass diese Regelung Familien benachteiligt.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese