Frage an Kerstin Griese von Dietmar S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Griese,
in der TAZ vom 18.3. werden Sie zum Kinderbonus folgendermaßen zitiert: "Mir bleibt nur, an die Zahlungspflichtigen zu appellieren, das gesamte Geld den Kindern zugute kommen zu lassen." Mütter und Väter sollten also nicht auf ihrem Recht bestehen, ihre Unterhaltszahlungen in einem Monat um 50 Euro zu kürzen.
Kommt also Ihrer Meinung nach der Bonus den Kindern zwangsläufig nur dann zugute, wenn er auf das Konto der Alleinerziehenden fließt? Haben die Barunterhaltspflichtigen nichts mit ihren Kindern zu tun, als Barunterhalt zu überweisen? Als geschiedener Vater von vier unterhaltsberechtigten Kindern, der beinahe ein Drittel des Jahres mit diesen zusammen verbringt und der sein Recht in Anspruch nimmt, den halben Kinderbonus mit dem Unterhalt zu verrechnen, fühle ich mich von solchen von Vorurteilen und Klischees bestimmten Äußerungen diffamiert.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Stammler
Sehr geehrter Herr Stammler,
da haben Sie mich missverstanden. Es geht darum, dass das Geld den Kindern zugute kommt. Bei den Paaren, bei denen sich beide Elternteile um die Kinder kümmern und die das gemeinsame Sorgerecht im Interesse der Kinder wahrnehmen, ist dies kein Problem. Dabei handelt es sich nach meiner Überzeugung um die Mehrheit der Fälle.
Trotzdem können wir nicht darüber hinwegsehen, dass es eine beträchtliche Zahl an Fällen gibt, in denen die Unterhaltszahlungen zwischen den getrennt lebenden Eltern ein stetiger Streitfall sind. Nicht wenige Unterhaltspflichtige kommen ihrer Zahlungsverpflichtung gar nicht oder nur zum Teil nach. Hier ist oft nicht gewährleistet, dass der Kinderbonus tatsächlich den Kindern zugute käme.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese