Frage an Kerstin Griese von Nadine S. bezüglich Senioren
Sehr geehrte Frau Griese,
bezüglich einer Unsicherheit in ihren Rentenbezügen und der Grundsicherung meiner Mutter bitte ich sie um folgende Auskunft:
Meine Mutter bezieht eine Rente von ca. 480 € Netto, ohne Besitz und andere Einkünfte. Nach Angaben des örtlichen Rentenamts (Stadtverwaltung Schwalmstadt, Rentenamt Homberg/Efze) besteht ein Anspruch von ca. 155€ Zuzahlung der Grundsicherung. Einige Freunde haben jedoch in Erfahrung gebracht, dass diese Auskünfte nicht stimmen und ein höherer Anspruch bestehe. Gibt es einen konkreten/vorgeschreibenen Satz oder eine überregionale Stelle, bei der sich meine Mutter eine sichere Auskunft einholen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Sopart
Sehr geehrte Frau Sopart,
es gibt einen einheitlichen Regelsatz für Haushaltsvorstände, der zurzeit 351 Euro beträgt. Ab 1. Juli 2009 wird er auf 359 Euro erhöht. Hinzu kommen die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Nähere Informationen erhalten Sie unter anderem bei der Deutschen Rentenversicherung – http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_12288/nsc_true/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/grundsicherung__node.html –, die auch über ein Servicetelefon verfügt.
Ich selbst kann ihnen leider keine juristische Auskünfte geben. Sie können eine solche beispielsweise bei einem Sozialverband wie dem VdK – http://www.vdk.de – bekommen, die für Mitglieder kostenfrei ist.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese