Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Renate S. •

Frage an Kerstin Griese von Renate S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Griese,

das Familienleistungsgesetz befindet sich z.Z. in der politischen Beratung. Über die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag kann man sich sicher streiten. Das Thema wird zwar federführend im Finanzausschuss erörtert, hat aber m.E. eine erhebliche familien- und sozialpolitische Relevanz. Deshalb wende ich mich auch an Sie.

In der politischen Diskussion wird vielfach hervorgehoben, dass eine Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags (sächliches Existenzminimum) nur den Besserverdienenden nütze.

Diese Auffassung teile ich nicht. Vielmehr müssten die Abgeordneten berücksichtigen, dass sich seit der Unterhaltsrechtsreform (zum 1.1.08) die Höhe des sächlichen Existenzminimums auch auf die Höhe des Mindestunterhalts von Kindern (vgl. § 1612a BGB) sowie
bei den Unterhaltsvorschussleistungen auswirkt?

Die Höhe des sächlichen Existenzminimums muss m.E. über die im Entwurf des Existenzminimumsberichts genannten 3.864 € (im Gesetzentwurf noch 3.840 €) hinaus erhöht werden.
Die dort errechneten Sätze lassen z.B. das Schulbedarfspaket, das immerhin mindestens 10 Jahrgänge betrifft, völlig unberücksichtigt. Dass die Regelsätze/-leistungen, die der Berechnung des Existenzminimums zugrunde liegen, nicht wirklich den Kinderbedarf erfassen, haben gerade erst auch die Arbeits- und Sozialminister zum Ausdruck gebracht.
Wenn es zu einem sächlichen Existenzminimum von 3.864 € käme, erhielten Alleinerziehende wegen der Kindergeldberücksichtigung in den ersten beiden Altersstufen ab 2009 weniger Unterhalt vom Unterhaltspflichtigen und im Vergleich zum Jahr 2005 keine Erhöhung des Zahlbetrags.

Werden Sie sich als Familienpolitikerin bei dieser Sachlage für eine weitere Erhöhung des sächlichen Kinderfreibetrags einsetzen und die Entscheidung über diese Frage nicht allein den Finanzpolitikern überlassen? Oder wie kann man den Alleinerziehende sonst helfen (z.B. Erhöhung der Unterhaltsbeträge in der Übergangsvorschrift) ?

Mit freundlichen Grüßen
Renate Schulz

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schulz,

vielen Dank für ihre Fragen und ihre Schilderung der Problematik. Sie haben Recht, dass eine Benachteiligung der Alleinerziehenden verhindert werden muss. Ich habe diese Frage in der parlamentarischen Beratung in die Debatte eingebracht. Ich hoffe, dass wir eine befriedigende Lösung finden.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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