Frage an Kerstin Griese von Volker R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Griese,
bezugnehmend auf Ihre Antwort habe ich noch folgende weitergehende Frage. Erstmal zum Inhalt.
Auf 479 Seiten enthält der Vertrag 358 Artikel mit häufigen Verweisen auf vorhergehende Verträge sowie 37 Zusatzprotokolle, zwei Anhänge und 65 Erklärungen der Mitgliedsstaaten. Zwei Monate waren notwendig, um ihn in die offiziellen Sprachen der EU zu übersetzen. Den Bundestagsabgeordneten ist er bei Abstimmung noch nicht einmal in der Endredaktion bekannt gewesen. Der am 23. Mai mit über 90 Prozent Akklamation gegen 57 Stimmen angenommene Textkorpus war erst 9 Tage zuvor in einer vorläufigen Fassung publiziert worden.
Wie können Sie über einen so wichtigen Vertrag abstimmen, ohne den genauen Wortlaut zu kennen?
Weiter:
Durch Artikel 33 (welche Ironie!) wird der Europäische Rat – die exklusive Runde der Staats- und Regierungschefs sowie Kommissionspräsidenten – ermächtigt, fast das gesamte bestehende Unionsrecht zu ändern, ohne der Zustimmung des Parlaments zu bedürfen Er kann Direktiven zur Finanz- und Wirtschaftspolitik, zur Erhebung eigener EU-Steuern, zur Inneren Sicherheit und zur Einwanderung erlassen, ohne dass die nationalen Parlamente zu widersprechen vermöchten.
Dieses Widerspricht dem Bremer Grundsatzprogramm. Siehe Ihre Antwort. Wie können Sie dann einem solchen "Ermächtigungsgesetz" und "Anschlag auf die Demokratie" (Zitat von Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider)
zustimmen?
Sehr geehrter Herr Reusch,
ich kann weder ihren noch den von ihnen zitierten Thesen zustimmen. Ganz im Gegenteil: wer die europäischen Verträge mit dem Ermächtigungsgesetz vergleicht, verharmlost in unerträglicher Weise das Nazi-Regime und das millionenfache Leid, das damit über Europa gebracht wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese