Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Jürgen B. •

Frage an Kerstin Griese von Jürgen B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Griese,
das Elterngeld wird offiziell als Lohnersatzleistung gewährt.
Ein Beispiel:
Als alleinverdienender Vater von 4 Kindern verdient man oft gerade gut genug, um hart am Existenzminimum herumzueiern. Würden dann Vatermonate nehmen, wären man mit den Raten in Rückstand gekommen und hätten riskiert z.B. das Haus zu verlieren oder anderweitig in arge finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, weil man dann eben nur 67% des Existenzminimums gehabt hätte.
Von diesem Standpunkt aus gesehen sind Vatermonate doch wieder nur ein Luxus für Besserverdienende. Das Gesetz führt doch in solch einem Fall zu einer Benachteiligung geringerer Einkommen, bzw. Bevorteiligung von Beziehern höherer Einkommen. Abhängig von Einkommen und Kinderzahl entstand hier eine gleitende Grenze zur Ungerechtigkeit. Ärmere Väter haben keine Möglichkeit zu Hause zu bleiben. Stimmen Sie dem zu? War das nicht auch von vornherein auch dem Gesetzgeber klar? Warum wird an dieser Stelle des Gesetzes nichts geändert?
Mit freundlichem Gruß
J.Bauke

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bauke,

ich kann verstehen, dass es manchen Müttern und Vätern trotz Elterngeld nicht möglich ist, auch nur wenige Monate aus dem Beruf auszuscheiden. Dies betrifft ja nicht nur Geringverdiener, sondern auch Menschen, die beispielsweise ein Haus abzubezahlen haben. Studien und Umfragen haben ergeben, dass es sogar gerade die Mittel- und Gutverdienenden sind, die wegen der Angst vor finanziellen Einbußen auf die Realisierung ihres Kindwunsches verzichten. Dies war einer der Gründe dafür, dass die SPD durchgesetzt hat, das Elterngeld als Lohnersatzleistung auszukleiden.

Dass der Lohnersatz – analog zum Arbeitslosengeld I – nur bei 67 Prozent liegt, ist sicherlich keine optimale Lösung. Ich weiß, dass dies manche Eltern in finanzielle Engpässe bringt. Dieses Problem besteht nicht nur für die zwei Partnermonate, sondern in noch größerem Ausmaß für die Mütter oder Väter, die volle zwölf Monate aus dem Beruf ausscheiden. Doch die 67-Prozent-Regelung hat die Finanzierbarkeit des Elterngeldes ermöglicht. Gut vier Milliarden Euro kostet das Elterngeld alljährlich dem Steuerzahler.

Sehr geehrter Herr Bauke, die von Ihnen geforderte Regelung für Geringverdiener und Mehr-Kind-Familien gibt es tatsächlich: Für ärmere Eltern und für Geschwisterkinder ist das Elterngeld höher als der Regelsatz von 67 Prozent. Wer weniger als 1000 Euro netto verdient, bekommt einen schrittweise bis auf 100 Prozent anwachsendes Elterngeld. Und für Geschwisterkinder gibt es einen Bonus in Höhe von zehn Prozent. Weitere Informationen und einen Elterngeldrechner finden Sie hier: http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=89004.html

Vielleicht haben Sie auch die Möglichkeit, auf Teilzeitbasis aus dem Beruf auszuscheiden. Auch dann haben Sie einen Elterngeldanspruch.

Insgesamt bin ich davon überzeugt, dass das Elterngeld kein „Luxus für Besserverdienende“ ist. Denn die vorliegenden Zahlen zeigen, dass das Elterngeld in allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen beliebt ist: es wird von Müttern und Vätern aus allen Gehaltsgruppen in Anspruch genommen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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