Frage an Kerstin Griese von Dirk H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Frau Griese
Ich bin alleinerziehender Vater und bin voll Berufstätig in 3 Schichten!
mein Lohn wird mit der Steuerklasse 2 versteuert, dadurch werde ich Steuerlich im Endeffekt genauso behandelt wie ein Alleinstehender in Steuerklasse 1! Das heißt also, das ein verheiratetes Ehepaar ohne Kinder, Die beide Arbeiten, ein Ehepartner in der Steuerklasse 3 und der andere in 5 oder halt in 4 und 4 sind, Monatlich mehr Geld zur Verfügung haben, als ein Alleinerziehender der im Endeffekt die gleichen Lebensunterhaltskosten für sich und seine Kinder Tragen muss!
Und sogar noch hohe Mehraufwendungen durch betreuungskosten, Lernhilfen und etc. hat.
Wieso kann man nicht Alleinerziehenden Eltern die Steuerklasse 3 geben. Dies wäre in meinen Augen gerechter wie das, was bisher gehandhabt wird.
MFG
Dirk Helmer
Sehr geehrter Herr Helmer,
ich kann Ihre Äußerungen sehr gut nachvollziehen. Dass Sie steuerlich schlechter gestellt sind als ein Ehepaar ohne Kind, passt längst nicht mehr in die heutige Zeit. Schließlich sind Sie kein Einzelfall, denn etwa 30 Prozent aller Kinder werden außerhalb einer Ehe geboren.
Das Ehegattensplitting benachteiligt nicht nur Unverheiratete, sondern auch Eheleute, die beide gleichermaßen berufstätig sind und in etwa das gleiche Einkommen haben. Das Ehegattensplitting ist eine Prämie dafür, dass einer der Partner – in der Regel die Frau – zu Hause bleibt und nicht erwerbstätig ist. Das ist nicht mehr zeitgemäß.
Ich trete dafür ein, dass das Ehegattensplitting reformiert wird. Denn in mehr als 40 Prozent der vom Splitting profitierenden Haushalte leben keine Kinder beziehungsweise keine Kinder mehr. Die SPD fordert, dass der Splittingvorteil gekappt wird und nur noch maximal 15.000 Euro jährlich auf den Ehepartner beziehungsweise die -partnerin übertragen werden können. Damit blieben Alleinverdiener-Ehen mit bis zu 30.000 Euro Jahreseinkommen ohne zusätzlich Steuerbelastung, während Spitzenverdiener mehr Steuern zu zahlen hätten.
Immerhin sind Sie durch die Steuerklasse 2, die einen Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag umfasst, besser gestellt als mit der Steuerklasse 1 oder 4. Dadurch werden Ihnen 1308 Euro von Ihren zu versteuernden Einkünften abgezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese