Frage an Kerstin Griese von Ramona A. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Griese,
ich möchte von Ihnen gerne wissen warum Familien die von Hartz IV leben von der Kindergelderhöhung ausgeschlossen werden.
Das Kindergeld wird als Einkommen angerechnet und die Kommunen werden entlastet aber nicht die Familien.
Ein Antrag der Linken. das Kindergeld nicht mehr anzurechnen, wurde von Ihrer Partei und der CDU abgelehnt.
Können Sie mir dafür einen einleuchtenden Grund nennen?
Mit freundlichem Gruß
R. Anton
Sehr geehrte Frau Anton,
das Kindergeld für Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen, beträgt seit der am 1. Juli erfolgten Erhöhung 211 Euro. Für Jugendliche ab 14 Jahre werden monatlich 281 Euro gezahlt. Wie sie richtig schildern, wird diese „Sozialgeld“ genannte Leistung nicht parallel zu einer allgemeinen Kindergelderhöhung aufgestockt. Sondern die Erhöhung erfolgt im Zuge der Regelsatzanpassungen des Arbeitslosengeldes II.
Ob und in welchem Umfang es eine Anhebung des zurzeit 154 Euro betragenden Kindergeldes gibt, wird erst nach der Vorlage des Existenzminimumberichtes im Herbst dieses Jahres entschieden.
Eine Erhöhung des Sozialgeldes für Kinder um 154 Euro wird von der SPD tatsächlich abgelehnt. Priorität haben unseres Erachtens direkte Investitionen in die Zukunft von Kindern, um Armutsrisiken wie mangelnde Förderung, Bildungsarmut, schlechte Gesundheit und Bewegungsmangel zu vermeiden. Deshalb haben wir beispielsweise das Vier-Milliarden-Programm zum Ausbau der Kinderkrippen gestartet – sie bieten gute Förderung und erste Bildungserfahrungen für viele Kinder. Gleichzeitig ermöglichen sie gerade auch allein erziehenden Müttern eine Berufstätigkeit, wodurch sie unabhängig vom Arbeitslosengeld-II-Bezug werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese