Frage an Kerstin Griese von Olaf F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Griese,
ich habe einige Fragen an SIe. Sind Sie für oder gegen die Diätenerhöhung. Finden Sie es richtig, dass ein Polizeibeamter, der u.U. für Ihren persönlichen Schutz da ist, erst einmal 10 Jahren seinen Beruf ausüben muss, um Pensionsansprüche anmelden zu können.
Finden Sie es richtig, dass ein Polizeibeamter , der ausgesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden muss und bei einem Behinderungsgrad von 50% zusätzlich noch 10,6% von seiner Pension abgezogen bekommt. Ich habe in meiner beruflichen Laufbahn keine Gehaltserhöhung von ca. 1000 EUR in 2 Jahren bekommen, obwohl ich einen gefährlicheren beruf ausübte. Ich persönlich fühle mich von der Politik im Stich gelassen.
M.f.G.
Olaf Fronz
Sehr geehrter Herr Fronz,
das Hauptproblem an der Abgeordnetenbezahlung ist meiner Meinung nach die überhöhte Altersversorgung, die komplett neu geregelt werden müsste, leider sperrt sich die Union vehement dagegen. Im letzten Jahr hatte die Große Koalition lange um eine Reform der Altersvorsorge gerungen, die SPD hatte wegen der Unbeweglichkeit der CDU/CSU eine Anhebung der Diäten monatelang blockiert. Richtig wäre es, wenn Abgeordnete wie normale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selber für ihre Rentenversicherung sorgen müssten. Dafür werde ich mich zusammen mit einer Reihe von jüngeren SPD-Abgeordneten weiterhin einsetzen.
Ein direkter Vergleich zwischen Altersrenten und Pensionen ist äußerst schwierig, weil die Berechnungsgrundlagen völlig andere sind. Pensionäre erhalten bei Erreichen der Altersgrenze in der Regel 73 Prozent ihrer letzten Bezüge als Ruhestandsgehalt. Ein fiktiver Durchschnittsrentner („Eckrentner“) erreicht hingegen 48 Prozent. Bei einem vorzeitigen Ruhestand werden die Pensionsansprüche um 3,6 Prozent pro Jahr gekürzt, bei Beamten, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, ist diese Kürzung auf maximal 10,8 Prozent begrenzt.
Sie beklagen zu Recht, dass in den letzten Jahren die Gehaltssteigerungen kaum spürbar waren. Dies ist ein Grund dafür, dass in den Jahren 2004 bis 2007 in vier aufeinander folgenden Nullrunden die Diätensteigerungen ausfielen. Für den öffentlichen Dienst hat die Gewerkschaft Verdi jetzt einen Tarifvertrag mit einer Einkommenssteigerung von mehr acht Prozent erreichen können, die eins zu eins auch für die Beamten übernommen wird. Das bedeutet rückwirkend zum 1. Januar 2008 einen Sockelbetrag von 50 Euro plus eine Einkommenserhöhung um 3,1 Prozent sowie eine Erhöhung um 2,8 Prozent zum 1. Januar 2009 und eine Einmalzahlung von 225 Euro, was sowohl aktiven Beamten als auch Pensionären zugute kommt.
Durch die Diätenerhöhung soll der Abstand zwischen dem Abgeordnetengehalt und der Besoldungsgruppe R6/B6 (einfache Bundesrichter oder Bürgermeister einer zirka 50.000-Einwohner-Stadt) geschlossen werden. Ich halte für meine Arbeit eine Bezahlung in dieser Höhe grundsätzlich für nicht unangemessen. Denn meine Abgeordnetentätigkeit ist mein alleiniger Vollzeitberuf. Nebentätigkeiten übe ich keine aus, meine sämtlichen Einnahmen und die mandatsbedingten Ausgaben veröffentliche ich auf meiner Website http://www.kerstin-griese.de .
Ich kann Ihre Vorbehalte gegen die Diätenerhöhung angesichts der fehlenden Reform der Altersversorgung sehr gut verstehen. Gleiches gilt für die Nebenjobs einiger Abgeordneter, die endlich eingedämmt werden müssten. Zwar muss inzwischen jedes Parlamentsmitglied eine grobe Übersicht seiner Nebeneinkünfte veröffentlichen. Dies kann aber nur ein erster Schritt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese