Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Robert F. •

Frage an Kerstin Griese von Robert F. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Griese,

ich blicke besorgt auf die bürokratischen Regelungen zum Elternunterhalt bei Pflegebedürftigkeit und möchte um Ihre Meinung zu konkreten kritischen Punkten bitten:

1) Die Verwaltungskosten bei den Sozialträgern und Familiengerichten sind sehr hoch. Einkommen, Vermögen und Lebenssituation jedes Kindes müssen im Bedarfsfall aufwändig überprüft und berechnet werden. Eine exemplarische Berechnung auf http://www.forum-elternunterhalt.de/downloads/petition-anhang.pdf kommt auf eine absurd hohe Verwaltungsquote. Kennt die Politik die realen Zahlen? Können Sie das entkräften?

2) Das System enthält viele paradoxe Verhaltensanreize. Der Besitz eines KFZ zählt z. B. nicht als anrechenbares Vermögen - wer statt dessen mit dem Bus fährt, um Rücklagen für seine Zukunft zu bilden, muss im Zweifelsfall erheblich mehr Unterhalt bezahlen. Generell lohnt sich Sparsamkeit zu 0%, wenn man die Schongrenzen an Eigenvorsorge überschreitet. Ist das vernünftig?

3) Die Forderungen an eine einzelne Person sind nach oben völlig offen. Die Rücklagen werden begrenzt, aber die Unterhaltsforderungen nicht. Eine besonders lange und schwere Pflegephase ist aber praktisch unbezahlbar für ein einzelnes Kind. Ist das gerecht, wenn einzelne Pechvögel über Jahrzehnte ihre Eigenvorsorge an ein bürokratisches Korsett anpassen müssen? Auch sie brauchen ja Absicherung im Alter!

4) Geschwister sind gemeinsam unterhaltspflichtig. Daraus folgt aber auch, dass der teure Urlaub der einen zu den Unterhaltszahlungen der anderen wird, die Arbeitsunlust der einen zu laufenden Forderungen an die anderen. Und wenn der vorletzte Leistungsfähige gerne aus spirituellen Gründen Straßenfeger in Peru werden möchte, bleibt vielleicht eine einzelne Unterhaltssklavin zurück. Ist das Subsidiaritätsprinzip derart anwendbar auf unabhängige Erwachsene?

Wie sehen Sie diese konkreten Aspekte, und welche Gestaltungschancen sehen Sie für die Zukunft - auch im demografischen Wandel?

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Fies

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fies,

am 26. März hatten sie eine ähnliche abgeordnetenwatch-Frage bereits an den ehemaligen Arbeits- und Sozialminister Walter Riester gestellt. In seiner Amtszeit wurde die Altersgrundsicherung eingeführt. Walter Riester betont, dass die Grundsicherung im Alter die einzige Sozialhilfeleistung sei, bei der es grundsätzlich keinen Unterhaltsrückgriff gibt. Dabei geht es darum, die so genannte verschämte Altersarmut zurückzudrängen.

Allerdings gab es von der damals oppositionellen CDU/CSU als auch von den Sozialhilfeträgern und den Kommunen erhebliche Kritik. Erst im Gesetzgebungsverfahren wurde der Unterhaltsrückgriff für den Fall ermöglicht, dass unterhaltsverpflichtete Kinder ein Jahreseinkommen von über 100.000 Euro haben. Sofern dies öffentlich bekannt wird, so die damalige Position im Gesetzgebungsverfahren, hat der Sozialhilfeträger das Recht, den Unterhaltsrückgriff gegenüber den Kindern geltend zu machen. „Um dem Grundgedanken verschämte Altersarmut zu überwinden nachzukommen, haben wir auch darauf verzichtet, dass Hilfebedürftige verpflichtet werden, ein möglicherweise vorhandenes Einkommen ihrer Kinder dem Sozialhilfeträger zu melden“, schreibt Walter Riester. Allein dies minimiere den Verwaltungsaufwand.

Anders geregelt ist der Unterhaltsrückgriff auf Familien in anderen Fällen der Bedürftigkeit. Für diese Fälle war keine parlamentarische Mehrheit für eine Änderung in Sicht. Damit ist tatsächlich ein gewisser Verwaltungsaufwand verbunden. Auch die Ungerechtigkeiten, die sie schildern, können im Einzelfall tatsächlich so empfunden werden – allerdings erscheinen mir Beispiele wie „Straßenfeger in Peru“ recht weit hergeholt.

Sie haben recht, dass der Verwaltungsaufwand weitestgehend reduziert werden sollte. Dass die Einnahmen aus dem Elternunterhalt kaum mehr als den Verwaltungsaufwand decken, ist mir jedoch nicht bekannt.

Mit dem Elternunterhalt sollen weder Eltern noch Kinder bestraft werden. Es geht darum, einen der Leistungsfähigkeit entsprechenden begrenzten Betrag zu leisten, bei dem niemand befürchten muss, dass dadurch die eigene Lebensplanung zerstört wird.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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