Frage an Kerstin Griese von Michael L. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Griese,
ich wende mich an Sie als Vorsitzende des Ausschusses Familie, Senioren und Jugend.
Immer häufiger wird in den letzten Wochen und Monaten in den Medien über Jugendliche, die Pornografie konsumieren, berichtet.
Ich möchte an dieser Stelle nicht näher auf die fatalen Folgen dieser Entwicklung eingehen, die Ihnen wahrscheinlich bekannt sind. Im §184 StgB Absatz 2 heisst es:
"Wer pornografische Schriften an einem Ort, der Personen unter 18 Jahren zugänglich ist, oder von ihnen eingesehen werden kann, ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Können Sie mir erklären warum Betreiber von pornografischen Internetseiten unbehelligt diesen Dreck auf die Computer bzw. Handys von Jugendlichen verschicken können?
Mich würde interessieren, ob Sie dort in nächster Zeit eine gesetzliche Veränderung anstreben.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
M. Lenze
Sehr geehrter Herr Lenze,
Ihre Sorgen teile ich. Insbesondere auch Gewalt verherrlichende und rechtsextremistische Darstellungen nehmen im Internet immer mehr zu, dass der Gesetzgeber dies unter Strafe gestellt hat, haben Sie am Beispiel der pornografischen Schriften erläutert. Es wird zwar noch in diesem Jahr ein paar Veränderungen im Jugendschutzgesetz geben – aber auch dies wird am Grundproblem nichts ändern können: dass das weltweite Internet äußerst schwierig zu kontrollieren ist und sich oftmals außerhalb der Zugriffsmöglichkeiten des deutschen Gesetzgebers beziehungsweise der deutschen Exekutive befindet.
Damit zumindest die deutschen Anbieter nicht – wie Sie vermuten – unbehelligt bleiben, ist die Hilfe aller Internet-Nutzerinnen und Nutzer notwendig. Ich möchte Sie bitten, Ihre Beobachtungen unter http://www.jugendschutz.net/hotline zu melden. Von dort aus kann gegen das Jugendschutzgesetz verletzende Aktivitäten vorgegangen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese