Frage an Kerstin Griese von Torsten F. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Griese,
mein Anliegen betrifft meine neu gegründete Familie. Ich habe im September 2007 auf den Philippinen geheiratet und bin nun jeden Tag aufs neue verzweifelt, da meine Frau aufgrund des fehlenden Deutsch-Zertifikat (folglich deshalb nicht vergebenen Visa) nicht an meiner Seite sein darf. Sie lebte mit ihrem Sohn bisher bei ihren Eltern auf der Insel Mindanao (2 Tage Schiffsreise von der Hauptstadt entfernt). Die Teilnahme an einem Deutschkurs in einer größeren Stadt bedeutet folglich für meine Frau nicht nur Trennung von ihrem Kind sondern Kosten für Reise, Unterkunft, außerhäußliche Ernährung, Kursteilnahme, zusammen nicht unter 500 Euro monatlich. Dazu zwingt es sie zur Aufgabe ihrer Arbeitstelle, wobei eine durchschnittliche Angestellte dort nicht über 150 Euro monatlich verdient. Dies alles leider auf unbestimmte Zeit, da erst das Bestehen(Zertifikat) dieses Drama beendet . Ist dies für Sie als "geringfügiger Aufwand" und verfassungsrechtlich vertretbar anzusehen, wo doch vergleichsweise eine Einreise nach Deutschland und ein hiesiger verpflichtender Deutschkurs viel Zielführender wäre, nicht zuletzt aufgrund dann meinem deutschen Umfeld? Zudem sind jetzt in ersten Prüfungen Durchfallquoten (der zumeist 100% motivierten Kursteilnehmer/-innen) dort von teilweise über 80% bekannt geworden, die Kapazitäten der dann wiederholt besuchten Deutschkurse/-prüfungen sind erschöpft, es entstehen mehrmonatige Wartelisten.
Will die Politik, daß Betroffene wie ich, in Deutschland am Ende verzweifelt alles hinwerfen (Arbeitsplatz und beispielhaft auch bestehende Unterhaltsverpflichtungen) um an die Seite ihres Partners auszuwandern?
Die Amtssprache meiner Frau ist englisch, warum werden beispielhaft US-Amerikaner, Kanadier oder israelische Ehepartner ihr gegenüber bessergestellt?
Können bzw. wollen Sie beitragen, dieses Gesetz zu ändern, zum Beispiel in völlig sinnvolle verpflichtende Deutschkurse hier in Deutschland, nach erfolgter Einreise?
Torsten
Sehr geehrter Herr Fadenrecht,
ich kann Ihre Kritik an der aktuellen gesetzlichen Regelung sehr gut nachvollziehen. Am 14. Juni des vergangenen Jahres, als der Bundestag über das Gesetz abgestimmt hat, habe ich im Parlament eine persönliche Erklärung abgeben. Unter anderem habe ich gesagt: "Aus frauen- und familienpolitischen Gesichtspunkten halte ich auch die Regelungen zum ,Spracherwerb´ für problematisch, denn durch sie wird die Integration von Familien nicht verbessert. Stattdessen bedeutet die Anforderung des Spracherwerbs im Herkunftsland eine Diskriminierung besonders von Frauen, die aus den unterschiedlichsten Umständen an diesem gehindert sind." Der einzige Grund, warum ich dem als Koalitionskompromiss zustande gekommenen Gesetz insgesamt zugestimmt habe, sind die Verbesserungen bei der Bleiberechtsregelung, durch die der Zusammenhang "Keine Arbeit -- keine Aufenthaltserlaubnis -- keine Arbeitserlaubnis" aufgelöst wurde. Hierdurch eröffnet sich eine Perspektive für die in Deutschland als "geduldet" lebenden Bürgerinnen und Bürger für ihren weiteren Aufenthalt und ihre Integration. Mit Blick auf ihre in Deutschland aufwachsenden und zum Teil hier geborenen Kinder war es für mich möglich, den Gesetzentwurf zu akzeptieren.
Eine Änderung des Gesetzes in Ihrem Sinne halte ich momentan für unrealistisch. Denn die CDU/CSU wird sich heute genauso dagegen sperren, wie sie im letzten Jahr auf den von mir kritisierten Regelungen bestanden hat. Ich hoffe, dass es nach der nächsten Bundestagswahl eine andere Regierungskoalition geben wird.
Außerdem kann ich Ihnen noch empfehlen, sich mit Ihrem Fall an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages --
www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet
zu wenden, damit der Problemdruck auch dort sichtbar wird.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese